Bvg Strafe nachweisen?

4 Antworten

Du musst nachweisen, dass du zum Zeitpunkt der Fahrt eine Karte hattest. Dein danach abgeschlossenes Abo ist total egal.


Blertaaa925 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 03:33

Ich hab es schon davor bestellt also schon im Oktober es sollte diesen Monat ankommen

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Anonym03942  07.11.2021, 03:36
@Blertaaa925

Dürfte unerheblich sein, müsstest bereits im Besitz der Karte gewesen sein.

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ZuumZuum  07.11.2021, 03:36
@Blertaaa925

Du hast die karte bestellt, das ist nur ein Kaufangebot. Was ist denn mit der Möglichkeit, das das Beförderungsunternehmen auf Grund von Unwägbarkeiten dein Kaufangebot nicht angenommen hat?

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hydrahydra  07.11.2021, 03:36
@Blertaaa925

Der 27.11. ist noch nicht... Du hattest also keine gültige Fahrkarte und bist somit schwarzgefahren.

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Blertaaa925 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 03:38
@hydrahydra

Ich weiß ich meine dass es da voraussichtlich ankommen wird

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Blertaaa925 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 03:38
@ZuumZuum

Verstehe ich gerade nicht, was genau meinst du ?

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hydrahydra  07.11.2021, 03:39
@Blertaaa925

Die wird ja wohl nicht erst ankommen, nachdem der Gültigkeitszeitraum beginnt.

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Blertaaa925 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 03:40
@hydrahydra

Ach ich weiß es auch nicht, ich kenne mich damit überhaupt nicht aus

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hydrahydra  07.11.2021, 03:42
@Blertaaa925

Du musst nachweisen, dass du in dem Moment, als du erwischt wurdest, eigentlich eine gültige Fahrkarte hattest. Wenn du erst danach eine kaufst, ändert das nichts daran, dass du vorher ohne gültige Karte schwarzgefahren bist. Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein?

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Blertaaa925 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 03:48
@hydrahydra

Ich musste nur 1 station fahren, es war wichtig und hatte auch kein Kleingeld dabei und wer hat denn gesagt dass ich mir danach eine neue Karte hole ich hab nur gesagt das ich mir davor schon eine bvg Karte bestellt habe und nur darauf warte bis die ankommt

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hydrahydra  07.11.2021, 03:49
@Blertaaa925

Ob es nur eine Station war oder nicht und warum du keine Karte hattest, tut nichts zur Sache, sondern einzig und allein, ob du eine gültige Fahrkarte hast oder nicht.

Und noch einmal: Ab wann soll die Karte gelten, die du bestellt hast?

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hydrahydra  07.11.2021, 03:57
@Blertaaa925

Du hast ein Abo bestellt und weißt nicht, ab wann es gelten soll? Ah ja...

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Blertaaa925 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 04:02
@hydrahydra

Hä ? Mit was rede ich hier gerade ? Bei der Bestätigung steht dass es am 27.11. ankommen wird. Es ist ein Schüler Ticket ich kann ihnen das gerne privat schicken

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hydrahydra  07.11.2021, 04:06
@Blertaaa925

Ich frage nicht, wann es ankommt, sondern AB WANN ES GILT!!! Das gibst DU bei der Bestellung an!!! Man kann doch kein Abo abschließen ohne zu sagen, wann es starten soll... woher soll die BVG sonst wissen, was auf die Karte gedruckt und wann abgebucht wird?

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hydrahydra  07.11.2021, 04:10
@Blertaaa925

Ja, das meine ich, darum habe ich ja laut und deutlich danach gefragt...

Und jetzt denk mal scharf nach: Wenn die Karte ab Dezember gilt, was bringt sie dir im Oktober und November?

Genau, nichts. Du bist also schwarzgefahren und wirst 60 Euro zahlen müssen.

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Blertaaa925 
Beitragsersteller
 07.11.2021, 04:13
@hydrahydra

Ja ist mir jetzt auch aufgefallen, danke trotzdem für deine Antworten

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Das Abo gilt erst ab Dezember...

Vergiss es! Das bringt dir ueberhaupt nichts. Anders waere es, wenn ein nicht uebertragbares Ticket vorhanden gewesen waere, dass auch schon zum Zeitpunkt deiner Fahrt gueltig war. Aber das hattest du ja nicht. Also werden 60 Euro faellig.

Wie alt bist du? Wenn noch nicht 14, gaebe es da eine andere Moeglichkeit. Eigentlich auch noch danach bis 18. Das wuerde dann aber wahrscheinlich zu unschoenen Konsequenzen fuehren, die du sicher nicht willst.


Diese Bestellung solltest du bei Kontrolle vorzeigen.

Jetzt hast du schlechte Karten, denn du bewusst ohne gültiger Fahrkarte unterwegs warst.

Versuche trotzdem dein Abo vorzeigen, dann bleibt es bei 7€.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

hydrahydra  07.11.2021, 04:10

Das Abo gilt erst ab Dezember...

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Wenn das Abo-Ticket zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle gültig bereits war, musst Du die erhöhte Beförderungsgebühr nicht zahlen.