BVG Inkasso?
Moin,
ich wurde von der BVG erwischt und die haben jetzt ihr Inkasso auf mich gehetzt. Früher gab es zwei Bankverbindungen, eine gehörte der BVG und die andere der Infoscore. Sprich man konnte trotz der abgelaufenen Frist und des Aufschlags des Inkassos noch schnell die ursprüngliche Forderung an die BVG überweisen und Inkasso den Mittelfinger zeigen.
Jetzt gibt´s nur noch die Bankverbindung der Inkasso.
Meine Frist ist natürlich abgelaufen aber mit der ersten Mahnung der Inkasso habe ich die übliche Strafe gezahlt ohne die Strafgebühr, wegen Verzögerung, zu tilgen. Strafe war 60€, Inkasso will 120€, 60€ sind schon gezahlt. Kann ich mich nun zurücklehnen oder wurden da diese Inkassogesetze irgendwie geändert sodass ich lieber zahlen sollte?
7 Antworten
Zusätzliche 60€ sehen potentiell zu hoch aus. Wie setzt sich denn die Forderung zusammen?
Es gibt dieses neuere Urteil vom BGH, wonach bei Masseninkasso die Gebühr auf Faktor 0,3 begrenzt ist, das wären mit Auslagen ca. 18€. Das dürfte bei Schwarzfahrer-Mahnungen durch Verkehrsunternehmen regelmäßig der Fall sein. Es ist höchst zweifelhaft, ob da eine 1,3-Gebühr durchsetzbar wäre.
Als Außenstehender kann man schlecht beurteilen, warum trotz der Zahlung von 60€ noch weitere 120€ gefordert werden und wofür genau dieser Betrag ist (Strafe + Gebühr oder nur die Gebühr).
Es wäre sinnvoller, das direkt mit dem Inkassounternehmen zu klären!
Nein, nicht mit Inkasso klären, sondern sich selbst informieren, was man ggf. zahlen muss, und nur das ggf. zahlen!
Die Strafe ist 60€, wenn Inkasso eingeschaltet wird dann verdoppelt sich die Forderung.
60 habe ich schon gezahlt und die offenen 60 sind die Inkassogebühren.
Kann sein dass das Inkasso noch kommt wegen der Gebühren.
- verstehe ich nicht, warum du "katze" als schlagwort genannt hast.
- um die zahlung der weiteren 60 euro wirst du nicht herumkommen. du hast schon den ersten brief von inkassounternehmen bekommen, wenn ich das richtig sehe - dann liegt das eintreiben deiner schulden nun bei ihnen. ich weiß nicht, wie die bvg das handhabt, aber rechtlich dürfen sie das forderungsmanagement auslagern, sobald du im verzug bist. klar, die meisten unternehmen mahnen bis zu dreimal und lassen sich aus kulanz noch einen tag zeit (übliche laufzeit einer überweisung), manchmal auch mehr, aber du hast definitiv zu spät überwiesen. hättest du aus der vergangenenheit einfach mal was dazugelernt.
- Katze habe ich nicht getaggt
- Und ja die Forderung liegt bei Inkasso, aber meine frage ich ob diese Gebühren noch rechtlich ein Nachspiel haben könnten obwohl die ursprüngliche Forderung schon getilgt wurde.
klar, mit der übergabe des forderungsmanagements an das inkassounternehmen ist denen ja arbeit entstanden. das ist keine strafzahlung, das ist die ganz normale inkassogebühr, die fällig wird, sobald die unterlagen dorthin gehen. ein rechtliches nachspiel könnte es geben, du hast zwar deine schulden bei der bvg beglichen, nicht aber beim inkassounternehmen.
(der tag ist dennoch hinterlegt.)
Verstehe ich nicht, warum kaufst du keinen Fahrschein/Monatskarte. Dann hast du nicht diesen völlig unnötigen Stress.
Finde ich relativ asozial, dein Verhalten.
ich kauf mir immer ein Ticket nachm Feierabend, nur einmal nicht weil die Bahn schon kam und ich bin einfach rein. Ich musste auch auf mein Gehalt warten und hab die Frist verpeilt. Inkassos nicht durchfüttern zu wollen, ist nun nicht asozial. Höchstens Abzockermenatlität aber die haben die ja auch.
Strafe an BVG habe ich gezahlt.