Bußgeldbescheid. Klage?

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Der Zusatz "Schulweg" ist nur eine Information und hat keine rechtliche Relevanz.

Allein entscheidend ist die Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit der zeitlichen Einschränkung. Und da steht nun mal "Mo-Fr". Dann gilt es auch Mo-Fr, unabhängig davon, ob es ein Feiertag ist. Anders wäre es,wenn dort "werktags" stehen würde. Dann würde das an Feiertagen nicht gelten.

An Schulen finden manchmal auch an Nichtschultagen Veranstaltungen für Schüler/Kinder statt. Z.B.Ferienkurse, ein Flohmarkt oder die Nutzug der Sporthalle durch einen Verein. Insofern kann es auch dann zu einem erhöhten Schüler-/Kinderverkehr kommen, der die Geschwindigkeitsbegrenzung sinnnvoll macht.

...tja, Mo - Fr 6:00- 22:00 Uhr. Da steht nicht z.B. "Werktags 6:00-22:00"...insofern Pech gehabt! Da dürfte Widerspruch zwecklos sein...auch wenn das "Ticket" ungerechtfertigt zu sein scheint.

Darauf ist mein Bruder schon mal reingefallen. Montag bis Freitag heißt Montag bis Freitag. Seitdem fährt er an der Schule immer 30 - auch am Wochenende. 😁

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bindend ist immer das was auf den Schildern steht und nicht ob ein Feiertag ist oder nicht... Lernt man übrigens auch in der Fahrschule oder wenn nicht, weiß man sowas...

Die Klage kostet also nur sein Geld und hat keinen Erfolg