Bußgeldbescheid. Klage?
Angenommen ein Autofahrer klagt er sei zu Unrecht geblitzt worden.
Tempo 30 Mo - Fr 6 - 20 Uhr, Zusatz : Schulweg
Es ist zwar ein Wochentag, aber ein gesetzlicher Feiertag wo dementsprechend keine Schule ist.
Er wurde mit 53 gemessen nach Toleranz also 50, ihm werden 20 mehr vorgeworfen.
Wenn allerdings 50 erlaubt sind ist er in der Toleranz und es gibt keine Strafe.
4 Antworten
Der Zusatz "Schulweg" ist nur eine Information und hat keine rechtliche Relevanz.
Allein entscheidend ist die Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit der zeitlichen Einschränkung. Und da steht nun mal "Mo-Fr". Dann gilt es auch Mo-Fr, unabhängig davon, ob es ein Feiertag ist. Anders wäre es,wenn dort "werktags" stehen würde. Dann würde das an Feiertagen nicht gelten.
An Schulen finden manchmal auch an Nichtschultagen Veranstaltungen für Schüler/Kinder statt. Z.B.Ferienkurse, ein Flohmarkt oder die Nutzug der Sporthalle durch einen Verein. Insofern kann es auch dann zu einem erhöhten Schüler-/Kinderverkehr kommen, der die Geschwindigkeitsbegrenzung sinnnvoll macht.
...tja, Mo - Fr 6:00- 22:00 Uhr. Da steht nicht z.B. "Werktags 6:00-22:00"...insofern Pech gehabt! Da dürfte Widerspruch zwecklos sein...auch wenn das "Ticket" ungerechtfertigt zu sein scheint.
Darauf ist mein Bruder schon mal reingefallen. Montag bis Freitag heißt Montag bis Freitag. Seitdem fährt er an der Schule immer 30 - auch am Wochenende. 😁
Bindend ist immer das was auf den Schildern steht und nicht ob ein Feiertag ist oder nicht... Lernt man übrigens auch in der Fahrschule oder wenn nicht, weiß man sowas...
Die Klage kostet also nur sein Geld und hat keinen Erfolg