Bundesagentur für Arbeit?
Hey Leute, hab meine Ausbildung am 28.06.2024 also vor 2 Tagen erfolgreich bestanden. Werde bzw. es konnte allerdings aus betrieblichen Gründen nicht zur einer Übernahme kommen, dies hat mir mein Chef ungefähr 1,5 Monate vor meiner mündlichen Prüfung die ich vor 2 Tagen absolviert habe und somit mein Ausbildungsverhältnis beendet hat mitgeteilt. Ich hab mich natürlich in den 1,5 Monaten nach neuen Jobs umgeguckt und auch eine Zusage erhalten, deshalb habe ich vorab der Bundesagentur für Arbeit NICHT Bescheid gegeben, weil ich der festen Überzeugung war, noch Rechtzeitig eine neue Stelle nachdem mein Ausbildungsverhältnis beendet ist zu haben. Habe ich auch, hab stand jetzt eine Zusage, wurde im neuen Betrieb angenommen; dennoch muss ich evtl. noch 1-3 Wochen warten, da ich noch bestimmte Unterlagen für die neue Stelle beantragen und abgeben muss. Soll/Muss ich der Bundesagentur für Arbeit Bescheid geben? Habe wirklich gar keinen Plan bei sowas.. Helft mir!!!
4 Antworten
Du hättest dich gleich arbeitssuchend melden müssen, auch wenn Du schon etwas in Aussicht gehabt hättest.
So könnte dir eine Sperrzeit von 1 Woche nach Paragraf 159 SGB - lll wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung drohen.
Denn wenn Du ab bestehen deiner Ausbildung bis zum Beginn deiner neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung länger als 4 Wochen arbeitslos bist, ohne das Du ALG - 1 bei der Agentur für Arbeit oder Ersatzleistungen durch Bürgergeld beim Jobcenter beantragt und bewilligt bekommen hast oder bewilligt bekommen würdest, dann zahlst Du deinen KK - Beiträge in Höhe von monatlich um die 230 Euro selber an deine Krankenkasse.
Es sei denn es besteht noch Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung über ein Elternteil, dass wäre in deiner Situation bis zur Vollendung des 23 Lebensjahres möglich.
Also selbst wenn Du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben haben solltest, würde ich mich arbeitslos melden und einen Antrag auf ALG - 1 stellen, hast dir ja durch Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung auch einen entsprechenden Anspruch erworben.
Warum willst Du darauf verzichten ?
Du hättest Dich vor eineinhalb Monaten vorsichtshalber arbeitssuchend melden müssen und solltest Dich nun in jedem Fall arbeitslos melden, falls der neue Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist.
Soll/Muss ich der Bundesagentur für Arbeit Bescheid geben?
Ja - warum solltest Du auf Dir zustehendes ALG I verzichten - zudem wäre das Thema Krankenversicherung zu klären, falls Du doch länger als 4 Wochen ohne neuen Job sein solltest. Außerdem hast Du bzw. Deine Eltern so auch noch weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Wenn du keine Leistungen beziehen möchtest und der Vertrag sicher zustande kommen wird, musst du nichts tun. Mit der Krankenkasse wirst du keine Probleme bekommen, du bist einen Monat lang "nachversichert".
Sollte das mit der Vertrag aber noch nicht sicher sein, würde ich mich auf jeden Fall melden.