Was tun?

6 Antworten

In einem solchen Fall sollten Betroffene statt einer Untätigkeitsklage entweder einen Vorschuss beim Jobcenter oder den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht beantragen. Dann wird in einem gerichtlichen Eilverfahren entschieden, ob Leistungen erst einmal vorläufig gezahlt werden oder nicht.

Widerspruch erheben.

Allerdings wundert mich, dass Du vom Jobcenter Leistungen erhältst, da Du doch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Warum bekommst du Geld, wenn du noch in der Schule bist?

Jedenfalls sind die da beinhart. Du wirst es hinnehmen müssen, dass du nun 10 Prozent weniger bekommst. Lernen durch Schmerz.

Das nächste Mal einfach an die Regeln halten. Du willst was von denen und die etwas von dir.

Nein da gibt's nichts zu erklären du hast dich für die Arbeitsagentur bereitzuhalten wenn du Leistung beziehst.

Beim nächsten mal hast du die Chance es besser zu machen. Und du lernst auch mal mit wenig Geld auszukommen.