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Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet:
Die Bundesregierung muss sparen: Arbeitsminister Heil will Job-Verweigerern das Bürgergeld streichen. Doch viel wird dadurch nicht eingespart - nur wenige dürften von der Sanktion betroffen sein. Was diese vorsieht und wie viel gespart werden soll.
Das Bürgergeld wird vielfach diskutiert: 2024 ist es so stark angehoben worden, wie nie zu vor – um zwölf Prozent, monatlich ein Plus von bis zu 61 Euro. Gleichzeitig sollen Jobverweigerer künftig härter bestraft werden als bisher.
Wie sieht die Strafe für Jobverweigerer aus?
Wer sich wiederholt weigert, einen Job anzunehmen, soll kein Bürgergeld mehr bekommen. Das bedeutet: Liegt ein konkretes Jobangebot vom Amt vor, das der Bürgergeld-Empfänger annehmen könnte, es aber willentlich ablehnt, dem kann der Regelsatz gestrichen werden. Das sind derzeit für einen alleinstehenden Erwachsenen 563 Euro monatlich. Bis zu zwei Monate kann das Bürgergeld dann gestrichen werden. Ausgenommen von der Sanktion sind die Kosten für die Wohnung und Heizung – diese sind immer gesichert.
Auf BR24-Anfrage heißt es vom Bundesarbeitsministerium: Die Strafe könne jederzeit aufgehoben werden, wenn die oder der Betroffene das Jobangebot annimmt: "Das Ziel des Bürgergelds ist es nicht, Menschen zu sanktionieren, sondern sie in Arbeit zu bringen."
Strafe soll befristet gelten
Die Sanktion soll zunächst für zwei Jahre befristet gelten. Darauf hat sich die Ampel-Regierung im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts geeinigt. Die Grünen im Bundestag erklären, den jetzigen Kompromiss durchgesetzt zu haben. Dagegen heißt es aus Regierungskreisen, es sei nichts Ungewöhnliches, neue Maßnahmen zu befristen und anschließend auszuwerten.
Die Bundesagentur für Arbeit soll zusammen mit ihrem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nach zwei Jahren überprüfen, wie wirksam die neuen Regeln denn sind.
Kann Bürgergeld mehr als zwei Monate gestrichen werden?
Theoretisch ja. Vom Bundesarbeitsministerium heißt es hierzu auf Anfrage: "Denkbar sind jedoch auch zeitlich sehr eng aufeinanderfolgende Leistungsentzüge." Denn: Wird dem Bürgergeld-Empfänger ein neuer Job vom Amt vorgeschlagen, den er ebenfalls ablehnt, dann kann ihm erneut das Bürgergeld für zwei Monate entzogen werden.
Aber: Der Entzug des Bürgergelds ist immer erst im Folgemonat nach der Arbeitsverweigerung wirksam – und setzt zudem eine Anhörung voraus. Das heißt: Es wird geprüft, ob es einen wichtigen Grund für das Verhalten des Jobverweigerers gibt. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre persönliche Situation zu schildern und die Arbeitsverweigerung zu begründen. Daher geht das Ministerium davon aus, dass es in der Praxis immer wieder zu Zeiten des vollständigen Bezugs von Bürgergeld kommt.
Wie viele sind betroffen?
Es dürften nur wenige Bürgergeld-Bezieher von einer vollständigen Leistungskürzung betroffen sein. Denn: Wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagt, waren beispielsweise im Jahr 2018 rund drei Prozent aller damals noch Hartz-lV-Empfänger (seit 2023 Bürgergeld-Empfänger) sanktioniert – aber größtenteils nicht, weil sie Jobs verweigerten. Sanktionen gibt es beispielsweise auch bei Meldeversäumnissen. Nur ein kleiner Teil der drei Prozent waren totale Jobverweigerer. Auch die Vorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern, Verena Bentele, meint, dass nur extrem wenig Empfänger vom Wegfall des Bürgergelds betroffen wären. Das belegen auch weitere Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: 97 von 100 Menschen kamen im Jahr 2022 mit Minderungen/Sanktionen gar nicht in Berührung.
Zur Einordnung: Im Jahr 2023 haben laut der zuständigen Bundesagentur für Arbeit rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld erhalten. Davon sind aktuell 3.932.000 Bezieher erwerbsfähig. Rund 1,5 Millionen Bezieher sind nicht erwerbsfähig – dabei handelt es sich meist um Kinder.
Warum wird gekürzt und wie viel wird eingespart?
Die härtere Sanktion beim Bürgergeld hat zwei Gründe:
1. Grund: Haushaltsloch – Geld sparen
Die neue Regelung bei den Sanktionen ist eine Folge des schwierigen Bundeshaushalts der Ampel-Regierung: Es fehlen mehrere Milliarden Euro, daher muss gespart werden, so auch im Arbeitsministerium.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit dem Bürgergeldentzug für Jobverweigerer 170 Millionen Euro einsparen. Das Ministerium weist aber auch darauf hin, dass die Einsparung bei Totalverweigerern "präventiv" wirken soll: "Sie bewirkt, dass Personen und alle Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft idealerweise gar nicht erst bedürftig werden bzw. bleiben, weil sie künftig zumutbare Arbeitsangebote nicht ablehnen oder ihre Arbeit bereits zuvor nicht aufgeben." Die Sanktion soll also eher abschrecken.
Mehr erfahrt ihr auf der unten verlinkten Quelle.
| Quelle:
Kein Bürgergeld für Job-Verweigerer – was die Sanktion bedeutet
| Frage:
Findet ihr diese Entscheidung korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
Robin | TechBrain.
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