Bürgergeld statt Hartz iv was soll da jetzt der Unterschied sein mit denn Geld?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Bürgerfeld bleibt wie Hartz iv Regelsatz 33%
Bürgergeld 500 Euro monatlich 33%
Bürgerfeld 600 Euro monatlich 33%

5 Antworten

Naia was davon ganz genau kommen wird kann noch keiner sagen ich habe gehört das es sich für die die es beziehen lohnenswerter sein soll als das noch beim Hartz IV der Fall gewesen sein soll. Das erst nach einer längeren Arbeitslosengeld 1 Berechtigung greifen soll um auch auf steigende Mieten etc besser reagieren zu können.

Woher ich das weiß:Recherche

DerHans  17.10.2021, 13:46

Über die Höhe des evtl. Bürgergeldes wurde überhaupt noch nicht gesprochen. Wenn, dann erfolgt das in den KOALITIONS-Gesprächen

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alex1625  17.10.2021, 14:27
@DerHans

Habe mich ja auch nicht auf die Höhe bezogen?! Natürlich meinte ich mehr lohnen wie Hartz IV im Bezug darauf wenn sie noch etwas neben her arbeiten das da bisher keiner so wirklich Lust hatte war ja klar weil ihnen kaum etwas davon übrig geblieben ist.

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DerHans  17.10.2021, 14:30
@alex1625

Was macht es für einen Sinn, über etwas nachzudenken, das es noch gar nicht gibt? Deine Frage kannst du doch auch noch stellen, wenn die Koalitionsverhandlungen beendet sind.

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Interessant, daß Du Dich über eine staatliche Leistung informiert hast, die es noch gar nicht gibt.

Anggeblich soll das Bürgergeld Arbeitslosengeld 2 ablösen. Ob es aber tatsächlich dazu kommt? Und wenn Ja, wie, wer, warum und wieso?

Ist doch alles Spekulation, und über ungelegte Eier solltze man nicht reden. Das mag das Huhn nicht :)

Das kann alles mögliche Bedeuten. Fest steht nur eines, das was die Leute hinzu Verdienen können soll Steigen. Wirklich mehr steht nicht fest. Lindner sein Dank. Die Bürgerversicherung konnte er, wie auch immer, erfolgreich abwenden, sogar das Tempolimit und gewisse Steuererhöhungen 🤷🏻‍♂️.

Das Bürgergeld löst das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab, so wie das früher Teile der Sozialhilfe und der Arbeitslosenunterstützung abgelöst hat. Höhe und Durchführunsweg stehen noch in keiner Weise fest. Fest steht nur, das die SPD es möglichst einfach und bürgernah gestalten will.... Aber das wollte sie bei der Einführung von Hartz IV unter Gerhard Schröder ja auch schon. Aber anders als Gerhard Schröder, der sich ja bekanntlich am liebsten und als erstes selbst versorgt hat, halte ich Olaf Scholz für selbstloser und vertrauenswürdier, weniger korrupierbar und mit einer gesunden und verträglichen sozialistischen Grundeinstellung.

Das das zukünftige Bürgergeld einfacher zu bekommen ist, halte ich für nicht machbar, und in der Höhe gerechter würde meiner Meinung nach eine Kürzung der Leistung bewirken müssen.

Ich vergleiche Hartz IV in seiner Höhe gerne mit einem Arbeitseinkommen und rechne gerne vor, dass ein Arbeitnehmer weit über 2.200 € brutto verdienen muss um überhaupt auf das Niveau eines Hartz IV Empfänger kommen zu können .


DerHans  17.10.2021, 13:49

Beim Vergleich mit Arbeitseinkommen wird immer wieder vergessen, dass der "Arbeiter" mit 3 Kindern ja das Kindergeld ZUSÄTZLICH bekommt. Evtl. hat er noch Wohngeldanspruch. In der Leistung des AlG 2 Empfängers ist das ja bereits alles enthalten.

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Bürgerfeld bleibt wie Hartz iv Regelsatz

Naja, Armut und Harz IV wo gibt es denn das, wenn die mit ihrer üppigen Versorgung alles bekommen was nötig ist?

Runterreduzieren auf 500 oder 600 EUR ist leider nicht vorgesehen, warum auch immer.

Ich kenne viele, Beamtenfamilien und Studierende mit BAföG z.B. die auf solche Summen nicht einmal ansatzweise kommen.

Wäre auch zu schön, die üppige Versorgung der Hartzer auf das Niveau vieler Beamtenfamilien zu kürzen.

Besser gesponsert werden sollen die, die Arbeiten möchten, damit später mal die Rentenkassen geschont werden können.

Schon jetzt gibt es tausende freie Stellen, bundesweit, weil es sich angeblich nicht lohnt, zu jobben.

Ich denke also, es wird deutlich der Basissatz gekürzt, und der, der will, bekommt mehr ins Konto.


DerHans  17.10.2021, 13:45

Das ist reine populistische Propaganda. Welche "Beamtenfamilie" hat weniger, als eine gleich große Familie eines Hartz IV Empfängers?

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schleudermaxe  17.10.2021, 13:49
@DerHans

Naja, eigentlich solltest Du das wissen, woher kommen denn die aktuellen Urteile vom Verfassungsgericht, Berlin und andere Länder betreffend?

Berechnet wurde vom Gericht nur die Grundleistungen, also nicht mal die ganzen Zusatzleistungen, die eine Hartz-Familie so bekommt, Schulbus, Kita, Klassenfahrten, Erstausstattung, Umzüge, Schönheitsreparaturen und so betreffend.

Hatten wir doch zuletzt beim Kohl, bundesweit damals, schon vergessen?

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DerHans  17.10.2021, 13:51
@schleudermaxe

Dann erklär mir bitte mal, was ein Beamter mit 3 Kindern weniger bekommt? Selbst in der untersten Besoldungsstufe, die meines Wissens gar nicht mehr existiert, bzw .nicht mehr zur Anwendung kommt.

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schleudermaxe  17.10.2021, 13:56
@DerHans

Wieso ich, ich habe die Urteile nicht gesprochen.

Bekam aber nach dem Kohl auch schon vom örtlichen Bürgermeister Aufstockung in Form von Sozialhilfe.

Die Verfahren sind heute etwas schneller, damals waren es 14 Jahre.

Und wer heute schon rechnen kann, darf ja mal anfangen.

Beginne mit dem kompletten Bedarf, zusätzlichen nicht vergessen, komplette Kosten und Lasten für die Unterkunft, komplette Übernahme der Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse, kostenfreie Kita, kostenfreie Klassenfahrten, kostenfreie Schulbuchaussattung, keine Rundfunkgebühren, und vieles mehr.

Zudem, Google kaputt? Beamtenbesoldung, VerfG., keine 5 Sekunden, hundert Seiten.

Du solltest z.B.auch wissen, die Beiträge für die KV für 5 Personen liegen aktuell bei 700 bis 1.000 EUR/Monat.

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DerHans  17.10.2021, 13:58
@schleudermaxe

Ein "Beamter" der mit seiner Familie weniger als die Grundsicherung hätte, kann dann genau so gut wie jeder Arbeitnehmer "Aufstockung" beantragen. Das gibt es aber nicht, weil er ohnehin höher besoldet wird.

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schleudermaxe  17.10.2021, 14:00
@DerHans

Bla, bla, bla. Schon zu Zeiten vom Kohl bekamen viele dieser Familien "Zuschüsse", auch ich.

Und heute ist auch das wieder Alltag, so die Urteile.

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Gio1803  17.10.2021, 16:12
@schleudermaxe

Also um dich mal aufzuklären was Hartz 4 empfänger bzw Alg2 Bezieher so bekommen:

Schulbus: falsch, die Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr müssen Alg2 Bezieher und deren Kinder selbst tragen.

Kita: Falsch, das regeln Kommunen und Bundesländer alle unterschiedlich

Klassenfahrten: richtig, sind Teil von Bildung und Teilhabe daran ist nichts auszusetzen, von knapp 446 Euro im Monat kann man keine Klassenfahrt zahlen.

Erstausstattung: richtig, gibt es ein Mal aber auch nur unter bestimmten voraus setzungen. Bei mir waren es damals 1500 Euro für die komplette wohnungseinrichtung ( Möbel, Elektro Geräte, Bettwäsche etc.)

Umzüge: Falsch, es werden lediglich die Kosten des Transporters übernommen und Tragehelfer bekommen 15 Euro für den Tag ( keine Familien Angehörige) der Umzug muss aber auch vorher genehmigt werden, ohne Umzugsgrund werden die keinerlei Kosten nicht übernommen.

Schönheitsreparaturen: falsch. Übernahme der Renovierungskosten wird nur einmalig gezahlt und auch nur beim Einzug wenn der Vermieter angibt das die Wohnung renoviert werden muss. Spätere Schönheitsreparaturen müssen die leistungsbezieher selbst tragen

Alg 2 Bezieher leben am Existenz minimum und unter der Armutsgrenze. Im Winter heizen die meisten nicht weil es einfach zu teuer ist und das Jobcenter die Kosten nicht übernimmt wenn sie zu hoch sind. Kindergeld wird zu 100% angerechnet und vom Regel Satz abgezogen. Das Einkommen der Kinder wird ebenfalls angerechnet.

Das was du hier verbreitest ist von Vorurteilen genährtes halbwissen.

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schleudermaxe  17.10.2021, 17:44
@Gio1803

Sehr gut, alle meine Punkte passen also, habe ich gewusst, deshalb schreibe ich sie ja. Zucdem, selber erlebt, mehr Beweise geht eben nicht.

Und Heizkosten nicht übernehmen, wie soll das denn gehen? Dank dem Schröder wird doch jeder Cent bezahlt.

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Gio1803  17.10.2021, 18:39
@schleudermaxe

Deine Punkte passen nicht, 3 von 5 Punkten waren komplett falsch.

Wenn die Heizkosten zu teuer sind bzw. werden, dann fordert das Jobcenter die leistungsbezieher auf innerhalb von 6 Monaten eine andere Wohnung zu suchen. Es gibt nämlich so ein tolles Dokument das nennt sich Kosten der Unterkunft oder kurz KDU und da wird aufgeschlüsselt wieviel das Jobcenter übernimmt.

Wie gesagt deine Aussagen beruhen auf von vourteilen genährtem halbwissen.

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schleudermaxe  17.10.2021, 21:09
@Gio1803

Bla, bla, bla, und den Umzug bezahlt komplett das Job-Center, aber nicht wegen der Heizkosten.

Die werden grundsätzlich zusätzlich geleistet, tauchen zudem in keiner Liste auf, was angemessen ist und was nicht.

Schade, gerade von Dir hätte ich ein wenig Seriösität erwartet.

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Gio1803  27.10.2021, 16:34
@schleudermaxe

Den Umzug zahlt das Jobcenter nicht komplett.

Es wird lediglich der Wagen gezahlt und eine bestimmte Anzahl von umzugshelfern entsprechend der Größe der BG.

Die Umzugshelfern bekommen 15 Euro für den Tag.

Für ein Umzugsunternehmen muss der leistungsempfänger selbst aufkommen oder ein Darlehen beim Jobcenter beantragen.

Die Heizkosten werden nicht zusätzlich geleistet sondern werden ganz normal mit der Miete überwiesen. Wie hoch diese sein dürfen geht aus dem von mir bereits erwähntem Dokument "KDU" bzw "Kosten für Unterkunft und Heizung" hervor aufgeschlüsselt nach heizungsart.

In meiner Stadt z. B zahlt das Jobcenter pro qm ohne warmwasseraufbereitung 1,38€ wenn mit Heizöl geheizt wird. (Die Tabelle hat noch mehr spalten und Zeilen)

Sind die vom Vermieter angegeben Kosten im Übrigen zu hoch, wird der Umzug und die Übernahme der Miete nicht genehmigt. Somit muss der Leistungsbezieher eine andere Wohnung suchen.

Du sprichst hier von seriösität hast aber offensichtlich keine Ahnung wovon du redest.

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schleudermaxe  27.10.2021, 17:56
@Gio1803

Na ja, Du bist eben noch nicht lernwillig/fähig und scheinst nicht zu wissen, dass wir 2021 haben und ein Jobcenter keine Kostenliste für 2021 hat, woher auch?

Also hat es zu bezahlen, das was anfällt, wir sind eben nicht mehr beim Kohl mit seinen läppischen Pauschalen.

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Gio1803  27.10.2021, 18:25
@schleudermaxe

Natürlich hat das Jobcenter eine kostenliste für 2021. Die Kosten für Unterkunft und Heizung kann man online nachschauen.

Google doch einfach "Jobcenter (deine Stadt) KDU"

Hier die Seite meiner Stadt gültig ab 1.1.2021: https://www.jobcenter-oberhausen.de/geld-f%C3%BCr-wohnung-heizung.html

Die Seiten bzw Dokumente werden immer zum Jahresbeginn aktualisiert.

Soviel Unwissenheit aber auf schlau machen. Passt zu jemandem mit Vorurteilen :)

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schleudermaxe  27.10.2021, 20:56
@Gio1803

Eben ab 01.01. gültig, und welche Preise sind da drin, die vom Okt. 2021 für Wärme und Strom?

Zitat aus Deine, Link, eben nicht die von Okt.:

Bedarfe für Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Für den Bereich der Stadt Oberhausen werden zurzeit Bedarfe für Unterkunft einschließlich Betriebskosten (ohne Heizkosten) als angemessen anerkannt.

Und was angemessen ist, entscheiden eben die Gerichte, man muss nur wollen.

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Gio1803  30.10.2021, 14:05
@schleudermaxe

Wie bereits erwähnt werden die Listen immer zum 1.1 Aktualisiert.

Das heißt die Tabellen sind für das ganze Jahr gültig.

Temporäre Preiserhöhungen auf dem Energiemarkt wie sie jetzt auftreten interessieren das Jobcenter nicht.

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schleudermaxe  30.10.2021, 22:04
@Gio1803

Eben, müssen aber, so jedenfalls die Gerichte. Warum verlieren sie wegen der Liste fast alle diesbezüglichen Verfahren? Der Antragsteller muss nur wollen.

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