Was ist der Unterschied zwischen Pauschalwertberichtigung und Einzelwertberichtigung?

2 Antworten

Wie die Bezeichnung aussagt, werden Pauschalwertberichtigungen auf den Forderungsbestand hier 1.000.000,- abzüglich einzelwertberichtigte Forderungen 10.000.- = also 990.000.- der gesamte übrige Forderungsbestand gebildet. Angenommen in den letzten Jahren war die Ausfallquote der Kundenforderungen im Schnitt 1,0 % des durchschnittlichen Forderungsbestands, so dürfen die übrigen Forderungen in Höhe von 990.000.- davon der Nettobetrag rechnen (ohne USt) = 831.932.- um Jahresende pauschal mit 1,0 % = 8.319,- pauschal zum Jahresende wertberichtigt werden. (Buchung: Abschreibungen auf Forderungen an Wertberichtigung auf Forderungen).

Bei Einzelwertberichtigungen weiss man durch erhaltenen Informationen dass es bei einzelnen Kunden zu Ausfällen in einem ungefähren Prozentsatz kommen könnte. Zum Beispiel der Kunde X hat ein Vergleichsangebot an seine Lieferanten gesandt, wo er auf Forderungsverzicht von 50 % nachfragt. Wir haben zum Jahresende eine Foderung gegenüber dem Kunden X in Höhe von 10.000,- diese buchen wir von den normalen Kundenforderungen auf zweifelhafte Forderungen um und machen eine Einzelwertberichtigung von 50 % des Nettobetrages 8.403.- (also ohne Umsatzsteuer) = 4.202.-! Buchung: Abschreibungen auf Forderungen an Wertberichtigungen auf Forderungen.