„Buchung abschließen“: Geht aus dieser Formulierung eindeutig hervor, dass Verbraucher ein Hotelzimmer zahlungspflichtig buchen?
Jemand schaut sich im Internet ein Hotelzimmer an und klickt anschließend auf "Buchung abschließen". Bedeutet dass dann für euch etwas zahlungspflichtig in Anspruch nehmen oder nicht?
https://www.wz.de/reise/eugh-zu-bookingcom-buchen-button-muss-eindeutig-sein_aid-67883985
13 Stimmen
4 Antworten
Wenn ich ein Hotelzimmer buche bin ich mir sicher das da hin möchte allso ist mir auch klar das wenn ich auf "Buchung abschließen" klicke es auch zahlen muss. Das ist für mich nichts was ich mit "kostenlos reservieren" verwechsle oder rein interpretieren kann.
Leider gibt es viele Menschen dennen es nicht klar ist und für die es am besten doppelt und dreifach in verschiedenen Formulierungen da stehen sollte.
Ja genau das meine ich ja. An der Abstimmung siehst du das es allen klar ist trotzdem ist es nicht "eindeutig genug" weil es immer Leute gibt die es nicht verstehen.
Es gibt auch Leute die es sich nach dem buchen einfach anderst überlegen, dann nicht zahlen wollen und behaupten es wäre nicht ersichtlich gewesen das es jetzt zahlungspflichtig ist um sich vor den Kosten zu drücken.
Im Prinzip schon, aber man kann natürlich auch wieder stornieren oder abmelden. So abschliessend ist es denn schon noch nicht.
Natürlich. Was denn auch sonst? Es sei denn es steht so etwas da wie unverbindlich reservieren
Wenn ich im Internet buchen will, sollte ich schon genau alles durchlesen.
Ich empfehle immer die Option kostenfrei stornieren
Im EuGH-Urteil heißt es, das Gericht sei der Ansicht, „dass der Begriff „Buchung“ in den Worten „Buchung abschließen“ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden werde, sondern häufig auch als Synonym für eine „unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung“ verwendet werde“.
Die Abstimmung hier ist eigentlich eindeutig. Dennoch scheinen Juristen anders zu denken.