Berufsschule BANK BITTE HILFE?
Es geht um Rechnungswesen in Banken Sicht und zwar: stellen Sie sich vor wir sind in umsatzsteuerpflichtigen Bereich und der Geschäftsfall lautet: „Verkauf einer Schreibmaschine (111,00 Euro brutto (= inkl. USt.)) aus der Vermögensverwaltung an einem Privatkunden“
Wie würden Sie den Buchungssatz jetzt bilden. Ich hab ihn schon gebildet bin mir aber nicht sicher, da ich mich an eine Regel erinnere wo ich mich aber nicht ganz sicher bin ob die so stimmt: „Verkauf von gerauchten Sachen an Kunden/Privatkunden werden ohne Umsatzsteuer in den Buchungssatz aufgestellt“ stimmt das so?
2 Antworten
§ 4 Nr. 28 UStG -(Umsatzsteuergesetz)
umsatzsteuerfrei sind
"die Lieferungen von Gegenständen, für die der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a ausgeschlossen ist oder wenn der Unternehmer die gelieferten Gegenstände ausschließlich für eine nach den Nummern 8 bis 27 und 29 steuerfreie Tätigkeit verwendet hat."
Auch habe ich den Geschäftsfall: „ Verkauf eines Büroschrank (555,00 Euro brutto (= inkl. USt.)) der Zahlungsverkehrsabteilung an einem Privatkunden“
In dem Fall ist es der Steuer Umsatzsteuerbefreiterbereich