Briefzustellung per Einschreiben

7 Antworten

Der Brief gilt schon bei ersten mal als zugestellt. Normalerweise wird der Brief nämlich zu Abholung durch Hinterlegung bei der Post bereit gehalten. Die Sendung gilt dann als zugestellt, weil der Adressat die Möglichkeit hat, die Sendung abzuholen.


DerCAM  22.04.2011, 12:05

Die Moeglichkeit, den Brief abholen zu koennen, stellt noch keine Zustellung dar. Zugestellt ist der Brief erst dann, wenn er in den Machtbereich des Empfaengers gelangt. Das Postamt ist aber ganz sicher nicht dem Machtbereich des Empfaengers zuzuordnen. Genau

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Blutengel6 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 21:45
@DerCAM

So interpretiere ich das auch DerCam

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Kommt darauf an. Wenn der Empfaenger zur Abholung verpflichtet war (z.B. weil er als Geschaeftsmann sicherstellen muss, dass ihn an ihn gerichtete Post auch erreicht oder wenn ihm das Einschreiben angekuendigt wurde), kann die Nichtabholung eine sog. "Zugangsvereitelung" darstellen. In einem solchen Fall spricht man von einer sog. "Zugangsfiktion" und das nicht abgeholte Einschreiben wird dennoch als zugestellt gewertet. Das kommt aber immer ganz auf den jeweiligen Einzelfall an. Bei einem an eine Privatperson gerichteten Einschreiben mit Rueckschein duerfte diese "Zugangsfiktion" aber zumindest dann kaum in Betracht kommen, wenn der private empfaenger nicht aufgrund irgendwelcher individueller Umstaende mit dem schreiben rechnen musste.

Wie  soll denn das gehen?

Eine  "angenommene" Zustellung funktioniert nur bei  öffentlicher Zustellung über die Amtsgerichte. Da können gerichtliche  Schreiben als  öffentliche Zustellung ausgehängt werden und gelten nach einer festgelegten  Zeit als zugestellt.

Mit Deinem Brief, der dann auch noch zurück kommt, geht das nicht.


anitari  22.04.2011, 08:30

Mit Deinem Brief, der dann auch noch zurück kommt, geht das nicht.

Natürlich geht das. Ein Einschreiben + Rückschein kann jeder verschicken.

Was Du meinst ist eine Zustellungsurkunde. Diese Zustellungsart wird von Gerichten verwendet.

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CharlesWaldorf  22.04.2011, 12:59
@anitari

Das war nicht die Frage! Die Frage war, ob der Brief formell als zugestellt gilt, auch wenn er nicht abgeholt wird. Und das ist bei einem Einschreiben nun mal nicht so. Du bekommst Deinen Rückschein mit dem Vermerk, daß die Sendung im Postamt niedergelegt wurde und nach einer Woche bekommst Du Dein Einschreiben zurück. Wenn Du dann die Zustellung belegen mußt, kannst Du das damit immer noch nicht.

Scheinst  Dich nicht recht auszukennen. Macht ja nichts,  aber dann sollte man auch mal die Klappe halten können.

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Blutengel6 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 21:51
@anitari

Mein Anwalt sagte man dass Gerichte Einschreiben mit Rückbrief verschicken und das dann als "zugestellt" gilt, auch dann wenn man das nicht angenommen hat. Die Deutsche Post AG ist ja ein Unternehmen nach Handelsrecht und unterliegt dem Umsatzsteuergesetz etc... ist als AG jetzt im Weltbesitz. Daher kann keine Amtliche Übergabe stattfinden, theoretisch lässt sich das durch ein Anpassungsgesetz jederzeit ausbügeln, finde ich. Darauf hat er nicht geantwortet.

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Gilt so ein Brief evtl beim 2. Zustellversuch als "zugestellt"??

Siehe die sehr gute und ausführliche Antwort von DerCAM.

Du könntest das Schreiben als Einwurfeinschreiben verschicken.

Dann dokumenntiert der Zusteller Datum und Uhrzeit wann das Schreiben in den Briebfkasten des Empfängers eingeworfen wurde. Der Empfänger muß weder anwesend sein noch unterschreiben.

Am aller sichersten ist natürlich die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Dieser bestätigt nicht nur die Zustellung sondern auch den Inhalt.


Blutengel6 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 21:47

Das ist genial wenn der Gerichtsvollzieher auch noch den Inhalt bezugen kann. Ich habe oft gelesen dass Anwälte etc. z.B. von Firmen angeben -nur leere Zettel oder leeren Brief bekommen zu haben-

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es kann niemand gezwungen werden einen brief anzunehmen.

als zugestellt gilt das schon, aber, was bringt dir das?

nur staatsdiener oder gerichtsvollzieher sind dazu in der lage. die post versucht lediglich, einen brief zu überbringen, ob es gelingt, liegt am adressaten.