Ordnungsamt will Renascence Bulldog als Anlagehund einstufen. Dürfen die das?

8 Antworten

ja, das ordnungsamt darf das - weil eurer hund ist keine vom FCi anerkannte rasse... dann kann der hund als mischling eines listenhundes angesehen werden!

in welchem bundesland lebt ihr? macht euch mit dessen bestimmungen fuer listenhunde vertraut und bereitet euch auf die bestimmungen vor.

bei der website dieses "zuechters" fiel mir auf, dass dort zerrspiele gezeigt werden -das sind fuer solche kraeftige hunde eigentlich ein "no go!"


karinah 
Fragesteller
 23.07.2012, 09:47

Zerrspiele sind nix schlimmes. wie da schon steht spiele.es ist nicht mehr nicht weniger. Warum dürfen weniger kräftige Hunde so spielen starke Hunde aber nicht. Mit meiner Engl. Bulldoghündin mach ich das ständig. Molosser lieben das. Die haben auch einen höeren Kaudrang als andere Hunderassen. Wir leben in NRW.

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inicio  23.07.2012, 11:48
@karinah

lies dir bitte gruendlich die bedingungen zum wesenstest durch... und dann ueberdenke naoch mal das thema zerrspiele :(

der "zuechter" macht einen sehr unseriosen eindruck ... hat keinerlei anerkannung/stammbaum etc. warum kauft man dort einen hund? und dann noch dieser name -wenn man doch gegen "kampfhunde" ist???

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Hallo, die Seite des Züchters ist hoffentlich ein Fake (keinerlei Informationen zu den Tieren, einfach nur paar Bildchen zusammengeklöppelt, keinerlei Informationen zur Zuchtstätte, gmx-Mailaddi, kein Impressum), und der funktionierende Link auf der Seite wiederum führt zu einem 'Züchter' bei dem mir das kalte Grausen kommt, falls der überhaupt noch existiert - die letzte Aktualisierung war angeblich 2005. Sorry, aber seriös ist anders. Ich schließe mich denjenigen an, die sagen: ob das Ordnungsamt Recht hat oder nicht, ob die Listen sinnvoll sind oder nicht, eine Überprüfung musst du akzeptieren. Gruß, Kerstin

der OEB ist überhaupt nicht vom FCI anerkannt. daher kann man da auch nicht von einer rasse sprechen, die auf irgendeiner liste geführt wird. somit ist klar, warum er kein offizieller listenhund ist, aber eine mischung, in die listenhunde eingekreuzt sein könnten.


Daniel2001x  08.03.2021, 22:15

Das komische ist aber, auf der Rasseliste stehen auch Hunde drauf, die nicht FCI annerkannt sind (zum Beispiel Pitbull) also kann das ja nicht das Maß sein

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Hi karinah , Ähem sag mal wo hat Dein Wauz dass lange Fell gelassen und er sieht noch nicht sehr alt aus und wie so fehlt ihm schon jetzt ein Auge ?? Wenn man sich einen Hund anschafft egal welcher --- muß man sich doch erst mal schlau machen über die Rasse und deren Bedürfnisse , Haltung und Anforderungen außerdem scheinst du mir noch sehr jung " ( kannst Du Euren Hund im Notfall überhaupt halten ?? ) Also ich würde aber ganz schnell mit Ihm zu einem Hundetrainer gehen und die übungen machen bevor du wieder zur Prüfung mußt --- sonst seid ihr Euren Hund schneller los als euch lieb ist ---- Sie können ihn euch auch weg nehmen wenn Sie der Meinung sind Ihr kommt mit ihm nicht klar !!! Liebe Grüße Radschula .


karinah 
Fragesteller
 23.07.2012, 10:03

Das Fell ist nur an den Ohren und etwas an den Beinen länger. Er ist 7 Monate alt und das Auge haben wir entfernen lassen müssen, da er erblindet war. Es musste raus, weil er starke schmerzen hat durch höhen Innendruck des Auges. Natürlich können wir unseren Hund im Notfall halten und genauso wissen wir über anforderungen ect. Bescheid. Nur das es sich bei ihm um einen Listenhund handeln könnte war uns nicht klar. Habe bereits eine Bulldogge die gut trainiert ist.

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Den Bildern nach ist das eine ganz normale Bordeaux Dogge, die sowieso in verschiedenen Bundesländern als Listenhund geführt wird.

Wenn das Amt einen Sachkundenachweis und einen Wesenstest verlangt, machst du dagegen leider garnichts.

Bereitet euch auf den Test entsprechend vor und gut is´.


karinah 
Fragesteller
 22.07.2012, 09:46

Bordeaux doggen sind größer.Sachkundenachweis habe ich. aber der rest....

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ralosaviv  22.07.2012, 09:50
@karinah

Wie auch immer. Ein Wesenstest ist nix Dramatisches. Ich bin kein Fan dieser bescheuerten Listen. Wenn man aber weiß, dass ein Wesenstest auf einen zukommt, ist es überhaupt kein Problem, den Hund entsprechend vorzubereiten und diesen zu bestehen. Also, warum machst du eines daraus?

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karinah 
Fragesteller
 22.07.2012, 09:52
@ralosaviv

weil ich keinen plan hab was wir da machen müssen. außerdem ist es nicht fair wenn tausende andere auch diese rasse haben, aber unser ein anlagehund sein soll

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ralosaviv  22.07.2012, 09:58
@karinah

So eine Diskussion ist vollkommen überflüssig. Man erkundigt sich vor Anschaffung, WAS man sich da eigentlich ins Haus holt und ob es mit Auflagen verbunden sein könnte. Das es Listenhunde gibt ist hinlänglich bekannt und da muss man dann eben auch mal einen Blick drauf werfen, ehe ein Hund einzieht.....

Tausend Andere halten auch Rottweiler bei denen noch nie etwas vorgefallen ist und trotzdem ist er in verschl. BL zum Listenhund ernannt worden und Hund und Halter müssen entsprechende Auflagen erfüllen.

Man geht mit einem Hund zu einem vernünftigen Hundetrainer, der auch auf Sachkundenachweise und Wesenstest vorbereitet und bildet sich selbst und seinen Hund den Anforderungen entsprechend aus. Wenn du einen Sachkundenachweis hast muss ich mich wirklich fragen, wo du den her hast, dass du über die einfachsten Dinge nicht informiert bist!?

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karinah 
Fragesteller
 22.07.2012, 10:05
@ralosaviv

Wir haben uns vorher informiert! Eine OEB ist kein Listenhund. Warum greifst du mich so an?

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ralosaviv  22.07.2012, 10:09
@karinah

Ich greife dich nicht an. Ich sage dir nur, dass du recht ahnungslos und blauäugig rüber kommst. Diese dubiose Zücherseite sagt ja schon einiges. Das ist kein VDH-Züchter und damit ein Hinterhofvermehrer. OEB sind dann keine Listenhunde, wenn sie rein gezogen sind und ordentliche Papiere haben. Da du das bei einem Hund der nicht vom VDH-Züchter stammt nicht nachweisen kannst, wird vermutet, dass er Listenhund, weil mit vermeintlich gefährlichen Rassen gekreuzt, ist. Wärst du informiert, wüßtest du das!

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inicio  23.07.2012, 11:45
@karinah

karinah - in den meisten bestimmungen zum listenhund steht: die rasse xy und ihre mischlinge.... dein hund ist kein rassehaund nach FCI. aber es wurde 100% eine rasse mit eingemischt, die in vielen bundeslaendern gelistet ist.

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karinah 
Fragesteller
 08.09.2012, 00:09
@inicio

welche denn? musst du ja wissen...also?

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