Sachkundenachweis als Tierarzt (raum nrw)?
Hallo, hier in Nrw (für die, die es nicht wissen^^) ist das ja so geregelt, dass man für Hunde ab 20 kilo und oder ab 40cm Widerristhöhe eine Sachkundenachweis braucht. Also um sich als Sachkundig bzw. Wissend "ausweisen" zu können.
Muss ein Tierarzt der noch keinen Hund besitzt, sich aber einen zulegen möchte, einen Sachkundenachweis einholen bzw. Besitzen( wenn dieser Hund unter die 20/40 regelung fällt)?
Ein Tierarzt weiß doch eigentlich, wie man einen Hund artgerecht hält, was er zu Essen braucht, wie man ihn Ärztlich behandelt usw.
Daher die Frage: Braucht ein Tierarzt sowas oder hat dieser mit dem "titel" Tierarzt schon alles was er braucht?
Danke im vorraus für die Antworten und schönen Abend euch noch
Mfg Zweitassenkaffe
4 Antworten
Meines Wissens müssen Tierärzte den nicht machen.
Wäre ziemlich wiedersinnig, da Tierärzte den ja abnehmen dürfen. Also mein Tierarzt darf mich testen und muss dann selbst seine Kenntnisse nachweisen?
Grad mal im Gesetz nachgeschaut:Als sachkundig gemäß § 6 Abs. 1 LHundG NRW gelten:
a) Tierärzte, sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung.
b) Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die mit Erfolg die Jägerprüfung abgelegt haben.
c) Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b des Tierschutzgesetzes zur Zucht, Haltung und/oder Handel mit Hunden besitzen.
d) Polizeihundeführerinnen und Polizeihundeführer.
e) Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen (die mobile Hundeerziehung gehört dazu). Als sachkundig zum Halten von großen Hunden gelten auch Personen, die vor In-Kraft-Treten des Landeshundegesetzes (also vor dem 01.01.2003) mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben (also bei der Gemeinde/ Stadt zur Hundesteuer angemeldet waren), sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist
Interessant ist auch, dass ein Jäger sachkundig ist (selbst wenn er noch nie einen Hund hatte) und eine TFA mit 30 Jahren Berufserfahrung ist nicht sachkundig. Wer sich diese Regelungen ausgedacht hat....
Ein Tierarzt weiss nix über Hundeveehalten, sondern kennt er sich nur mit den physiologischen Belangen des Hundes und nicht mit den psychischen aus.
Ein Allgemeinmediziner ist auch kein Psychologe.
Leider habt ihr diesmal nur bedingt recht
Inhaltlich habt ihr recht, allerdings setzt der Gesetzgeber eine Sachkunde beim Tierarzt vorraus
Ja das sieht der Gesetzgeber so, aber deshalb muss ich es ja nicht so sehen 😊
Nee, natürlich nicht
Wie gesagt, inhaltlich gebe ich euch ja auch völlig recht, oft genug erlebt.
Aber die Frage ging nunmal um die rechtliche Situation 😉
Das halte ich für ein Gerücht. Im tiermedizinischen Bereich ist es von enormer Wichtigkeit das Verhalten eines Patienten richtig deuten zu können, schon alleine aus Gründen des Selbstschutzes. Natürlich sind die meisten Tierärzte keine Tierpsychologen, aber das "normale Alltagsverhalten" ist ihnen wohlbekannt. Davon abgesehen, ist der Sachkundenachweis ja wirklich nahezu lachhaft.
Oh nein, ich aber nicht, oft genug hab ich schon erlebt das Ta‘s leider so gar keine Ahnung von Hundeverhalten haben.
Was ist denn normales Alltagsverhalten?
Gerade doch das außerhalb der Norm ist für jedermann deutlich erkennbar.
Starke Angst oder deutliche aggressiv gestimmte Drohgebärden.
Beim 2. Teil gebe ich Dir Recht, der SKN ist wirklich lachhaft.
Das steht doch in den Bedingungen der Sachkundenachweise. Ausgenommen, Hundetrainer, Polizeihundeführer, Förster, Jäger und auch Tierärzte.
Das ist ein Hundehalter wie jeder andere auch !! Basta
Inhaber eines Jagdscheins, Polizeihundeführer...also wenn die ne tatsächliche Sachkunde, nicht diesen 11er Wisch machen müssten, dann würden vermutlich der Großteil jämmerlich versagen.
...und daran erkennt man leider wieder, das der 11er nur Geldmacherei war/ist.