Brauch ich einen ABE schein oder reicht der ABE aufdruck auf dem pott? (auspuff)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, es reicht nicht, auch wenn es toleranterweise oft so gehandhabt wird.

Du spricht übrigends nicht von einer ABE (das ist eine allgemeine Betriebserlaubnis der Kraftfahrtbundesamtes nach deutschem nationalen Recht) sondern von einer EG-Betriebserlaubnis / EG Bauartgenehmigung bzw einer ECE Betrieberlaubnis (nach EG Recht) Die "e-Nummer" auf Deinem Auspuff sagt lediglich, daß er eine EG Zulassung hat, aber nicht, ob er auch für diesen Roller gedacht ist. Es gibt also immer eine Dokument dazu, das kann ein Blatt in DIN A5 sein, aber auch in Scheckkartengröße.

Du kannst mir aber auch mal die E Nummer posten, dann kann ich mal nachsehen, was ich dazu habe.

Gruß Tom


matillakrone29 
Fragesteller
 13.05.2013, 17:53

meine nummer auf dem auspuff lautet : Eg 0950 danke :)

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TransalpTom  13.05.2013, 20:27
@matillakrone29

Sorry unter der Nummer finde ich leider nichts. Frag mal bei dem Händler oder dem Hersteller nach.

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matillakrone29 
Fragesteller
 20.05.2013, 09:27
@TransalpTom

ja habe ich mir schon gedacht, ich habe auch nichts gefunden :(((( naj das beste daruas machen :PP ich geh dann mal demnächst zum tüv oder so undfrag da einfach mal nach :) danke :)

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Ich hatte das Problem das letzte mal auch vor parr wochen ! und habe mich dann mal etwas länger mit dem polizist unterhalten ! Es reicht nicht nur auf dem Auspuff aus man muss auch das dukoment mit sich führen das zu diesen auspuff gehört ! wenn der püolizist grade ein schlechten tag hat kann er dich denn auspuff abmachen lassen wenn du dieses dukoment nicht mit dir führst :)

Es reicht die E-Nummer auf dem Krümmer des Auspuffs.

Es gibt gar keinen ABE Schein mehr .


prinzlumpi2  12.05.2013, 00:53

Genau so isses. DeHa

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In dieser Frage bin ich mir nicht ganz sicher. Ich meine, es reicht aus, wenn eine ABE sichtbar am Auspuff angebracht ist. Aber was ich meine, ist nicht entscheidend. Frag doch mal beim TÜV und bei der Zulassungsstelle bzw Straßenverkehrsbehörde nach.