roller auspuff ohne abe

2 Antworten

Wenn Du den Pott ausschließlich wegen dem Aussehen bzw. Sound verbaut hast, dann ist "nur" die Betriebserlaubnis erloschen.

Das ist dann auch "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

Folgen: Bußgeldbescheid über 50€ Bußgeld + 28,50€ Gebühren und Auslagen.

Kann auch verschärft werden, wenn Du über den zulässigen Lärmwerten liegst. Kostet dann 90€, zusätzlich gibt es einen Punkt (und wenn Du in der Probezeit bist, zählt es auch als B-Verstoß).

Fährt dein Roller aber auch schneller als erlaubt, dann sind wir im Bereich einer Straftat: Fahren ohne Fahrerlaubnis nach StVG §21.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer [...] 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat

Das genaue Strafmaß legt der Richter fest. Voraussichtlich wird deine Freizeit demnächst sehr knapp bemessen sein, da Du Sozialstunden ableisten darfst. Ich wünsch schon mal viel Spaß als Essensschubse, Klopfannenspüler und Urinkellner im nächsten Krankenhaus / Altersheim.

Ansonsten gibt es in beiden Fällen das übliche Zusatzprogramm: Mängelkarte, ggfs. Verbot der Weiterfahrt, Rückbau in Originalzustand, Vorführung beim TÜV zwecks Wiedererteilung der Betriebseraubnis und dann wieder zur Polizei und Mängelkarte abgeben.

Normale Procedere eben wie : Karre wird abgeschleppt und komplett zerlegt usw usw..