Rechnung vom Schlüsseldienst obwohl Tür nicht geöffnet?

1 Antwort

Internet meint dazu:

Wenn es dem Schlüsseldienst nicht gelungen ist, Ihre Wohnungstür zu öffnen, obwohl dies bei der Auftragserteilung so vereinbart war, so entsteht für den Schlüsseldienst kein Zahlungsanspruch.

Letztendlich mal klar: Es wurde keine Leistung für dich erbracht, also die Tür nicht geöffnet, was ja der Grund für den Auftrag war. Ohne Leistung liegt die Anfahrt allein beim Schlüsseldienst und in seinem Risiko. Der Auftrag bestand nicht darin, auf deine Kosten herumzufahren und nichts brauchbares zu tun.