Rechnung vom Schlüsseldienst obwohl Tür nicht geöffnet?
Ich musste kürzlich einen Schlüsseldienst bestellen, der es dann nicht geschafft hat die Tür zu öffnen, da es eine Doppelfalztür war. Ein anderer konnte mir später helfen. Der erste möchte aber nun trotz nicht geöffneter Tür, dass ich die Anfahrtskosten von 50€ zahle. Aus BGB Paragraph 31ff werde ich nicht so schlau, ob der das nun fordern darf oder nicht. Kennt sich hier jemand besser aus?
1 Antwort
Internet meint dazu:
Wenn es dem Schlüsseldienst nicht gelungen ist, Ihre Wohnungstür zu öffnen, obwohl dies bei der Auftragserteilung so vereinbart war, so entsteht für den Schlüsseldienst kein Zahlungsanspruch.
Letztendlich mal klar: Es wurde keine Leistung für dich erbracht, also die Tür nicht geöffnet, was ja der Grund für den Auftrag war. Ohne Leistung liegt die Anfahrt allein beim Schlüsseldienst und in seinem Risiko. Der Auftrag bestand nicht darin, auf deine Kosten herumzufahren und nichts brauchbares zu tun.