Blitzer Zeugenverweigerungsrecht?
Hallo,
ich m/19 noch in der Probezeit, wurde mit meinem Auto geblitzt. Das Auto ist aber angemeldet auf meine Mutter.
Autobahn, 100 Zone. Nach Abzug mit 27 km/h zu schnell geblitzt. Da das Bild schlecht zu erkennen war, hat meine Mutter Post bekommen mit Stellungnahme wer der Fahrer war. Wir haben uns für das Zeugenverweigerungsrecht entschieden und keine Person angegeben.
Heute kam Post mit einer Auflage für ein Fahrtenbuch. 6 Monate.
Kommt jetzt trotzdem noch eine Strafe oder ist es nur das Fahrtenbuch was geführt werden muss? Wir wohnen in NRW.
danke im Voraus.
10 Antworten
Was erwartet man auch, wenn man von dem Zeugenverweigerungsrecht
gebrauch macht.
Würde jetzt empfehlen, das Fahrtenbuch sehr akribisch zu führen. Es können teilweise hohe Strafen auf einen zukommen.
Nur das Fahrtenbuch. Führt das aber bloß gewissenhaft. Ein Bekannter hatte es nicht gemacht ubnd musste für 2 Monate den Schein abgeben.
Kommt jetzt trotzdem noch eine Strafe
Nein, wie denn auch, wenn es keine Info gibt wem diese Strafe denn zufallen sollte...
ist es nur das Fahrtenbuch was geführt werden muss?
Ja.
Wobei ich nicht unbedingt "nur" sagen würde. Fahrtenbuch schreiben ist dermaßen nervig, dass ich jederzeit lieber ein paar Euro bezahlen würde.
Fahrtenbuch schreiben ist dermaßen nervig, dass ich jederzeit lieber ein paar Euro bezahlen würde.
Naja, hier geht es ja nicht nur um das Bußgeld, sondern um einen Punkt und ein Aufbauseminar mit Probezeitverlängerung. Das verändert die Wertung schon ganz erheblich.
Wenn ihr das Fahrtenbuch gewissenhaft und korrekt führt, kommt hier nichts weiter.
Das ist es gewesen – schon weil du als Täter später als nach drei Monaten gegebenenfalls jetzt Post kriegen würdest, dann wäre es verjährt.
Da ihr ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen habt, war es aber bestimmt nicht das erste Mal, dass es so oder so ähnlich gelaufen ist.
Doch das erste mal das ich geblitzt wurde. Meine mum schon 4-5 mal.