Blitzer Zeugenverweigerungsrecht?

10 Antworten

Nur das Fahrtenbuch. Führt das aber bloß gewissenhaft. Ein Bekannter hatte es nicht gemacht ubnd musste für 2 Monate den Schein abgeben.

Kommt jetzt trotzdem noch eine Strafe

Nein, wie denn auch, wenn es keine Info gibt wem diese Strafe denn zufallen sollte...

ist es nur das Fahrtenbuch was geführt werden muss?

Ja.

Wobei ich nicht unbedingt "nur" sagen würde. Fahrtenbuch schreiben ist dermaßen nervig, dass ich jederzeit lieber ein paar Euro bezahlen würde.


Answer1234567  07.11.2023, 22:28
Fahrtenbuch schreiben ist dermaßen nervig, dass ich jederzeit lieber ein paar Euro bezahlen würde.

Naja, hier geht es ja nicht nur um das Bußgeld, sondern um einen Punkt und ein Aufbauseminar mit Probezeitverlängerung. Das verändert die Wertung schon ganz erheblich.

Wenn ihr das Fahrtenbuch gewissenhaft und korrekt führt, kommt hier nichts weiter.

Das ist es gewesen – schon weil du als Täter später als nach drei Monaten gegebenenfalls jetzt Post kriegen würdest, dann wäre es verjährt.

Da ihr ein Fahrtenbuch aufgebrummt bekommen habt, war es aber bestimmt nicht das erste Mal, dass es so oder so ähnlich gelaufen ist.


Dersorbu 
Beitragsersteller
 07.11.2023, 14:04

Doch das erste mal das ich geblitzt wurde. Meine mum schon 4-5 mal.