Blitzer im Führungszeugnis?
Hallo Leute, ich frage mich gerade, ob im erweiterten Führungszeugnis auch eine Verurteilung in einer Bußgeldsache drinsteht?
Beste Grüße :)
4 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei, Recht
Im Erweiterten Führungszeugnis stehen neben den Verurteilungen wegen einer Strafrechtssache über einer definierten Grenze, oder bei 2 Verurteilungen, Verurteilungen wegen Sexualdelikten.
Verkehrsverstöße, selbst wenn diese abgeurteilt werden (bei Widerspruch) kommen nichts in s Führungszeugnis, schon gar nicht ins Erweiterte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hi, nein Bußgeld ist Ordnungswidrigkeit, das wird nicht aufgenommen.
Geldstrafe ist Straftat - ab 91 Tagessätze steht sie drin. Oder auch schon bei weniger, wenn 2 Straftaten in relativ kurzer Zeit begangen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Othetaler/1476618176144_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1476618176000)
Nein. Nur Verurteilungen ab 90 Tagessätzen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wiki01/1444748891_nmmslarge.jpg?v=1444748891000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
OWi stehen da nicht.