Blitzer im Führungszeugnis?
Hallo Leute, ich frage mich gerade, ob im erweiterten Führungszeugnis auch eine Verurteilung in einer Bußgeldsache drinsteht?
Beste Grüße :)
4 Antworten
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Polizei, Recht
Im Erweiterten Führungszeugnis stehen neben den Verurteilungen wegen einer Strafrechtssache über einer definierten Grenze, oder bei 2 Verurteilungen, Verurteilungen wegen Sexualdelikten.
Verkehrsverstöße, selbst wenn diese abgeurteilt werden (bei Widerspruch) kommen nichts in s Führungszeugnis, schon gar nicht ins Erweiterte.
Hi, nein Bußgeld ist Ordnungswidrigkeit, das wird nicht aufgenommen.
Geldstrafe ist Straftat - ab 91 Tagessätze steht sie drin. Oder auch schon bei weniger, wenn 2 Straftaten in relativ kurzer Zeit begangen werden.
Nein. Nur Verurteilungen ab 90 Tagessätzen.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
OWi stehen da nicht.