Unterschied zwischen normalen Führungszeugnis und erweiterten Führungszeugnis?
2 Antworten
Schau, hier wird es amtlich erklärt:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/13.html
Nein. Bei der von dir verlinkten Frage gingt es um den Unterschied zwischen einem einfachen Führungszeugnis (Belegart N) und einem Führungszeugnis für Behörden (Belegart O). Hier geht es hingehen um den Unterschied zwischen einem einfachen Führungszeugnis (§ 30 Abs. 1 BZRG) und einem erweiterten Führungszeugnis (§ 30a BZRG).