Bitte um Fundbestimmung?

2 Antworten

Keine Bestimmung von illegalen Funden meinerseits.

Zum Sondeln, Ausgraben und Finden.

Rechtliche Situation in Deutschland

Die rechtliche Situation ist in allen deutschen Bundesländern durch Denkmalschutzgesetze geregelt. Für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und vor allem das Graben auf solchen, ist eine Grabungs- oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) erforderlich, ansonsten drohen empfindliche Strafen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sondeng%C3%A4nger

Das heißt im Klartext, Du machst Dich strafbar, wenn Du ohne Genehmigung Funde ausgräbst.

Und auch ein privates Grundstück ist keine rechtsfreie Zone, da darf auch kein Bodendenkmal ausgebuddelt werden - und man kann es nicht oft genug wiederholen - somit archäologische Befunde zerstört werden, weil eben Laien diese gar nicht erkennt.

Woher ich das weiß:Hobby – Kooperation mit Archäologen und Landesämtern

Hovikostro 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 11:48

Hätte ich im Anhang noch ein Bild von meiner NFG hinzugefügt, dann würden solche Antworten garnicht erst kommen;)

Hayns  13.04.2022, 11:55
@Hovikostro

Wer eine NFG besitzt, kennt die Problematik um das Thema der nicht genehmigten "Schatzsuche". Da musst Du Dich nicht wundern.

Der erste Ansprechpartner ist immer die amtliche Archäologie. Alle zertifizierten Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger haben Kontakt zu den entsprechenden Archäologinnen und Archäologen.

Also bitte beschwere Dich nicht wegen der obigen Information / Hilfestellung.

Kristall08  13.04.2022, 15:03
@Hovikostro

Es wäre mir neu, dass zertifizierte Sondengänger als erstes im Internet nach der Bestimmung eines Fundes fragen.

Die haben nämlich kompetente Ansprechpartner vor Ort.

Auch wenn ich gerade nicht weiß, welcher Heller / Kreuzer / Pfennig das ist, so kann ich Dir doch verraten, dass es eine Münze aus der Kipperzeit (also 1621 - 1623) ist. Vermutlich was aus Bayern.

Woher ich das weiß:Hobby