Bildungsurlaub für Lehrgang im Ehrenamt?

2 Antworten

Das kommt jetzt ein wenig auf die genauen Umstände drauf an.

Es gibt Aus- und Fortbildungen, welche die Vorgaben für die Anrechnung auf Bildungsurlaub erfüllen und solche, die es nicht tun. Hier kommt es nun also darauf an, ob der von Dir besuchte Lehrgang für den Bildungsurlaub anerkannt ist oder nicht.

Davon einmal abgesehen, gibt es abhängig von den Landesgesetzen für bestimmte Bereiche auch noch die Möglichkeit der Freistellung. Das ist beispielsweise bei den Feuerwehren und dem THW der Fall - und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Angehörige der HiOrgs (z.B. Helfergesetz in Schleswig-Holstein und ähnliche Gesetze in den übrigen Bundesländern).

Hier kommt es nun aber ein wenig auf die Tätigkeit drauf an. Denn das Helfergesetz spricht hier eindeutig von "Helfern im Katastrophenschutz". Und Du schreibst ja auf der einen Seite, dass Du im KatS tätig bist, auf der anderen Seite aber, dass Du den Lehrgang für den Einsatz auf Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen benötigst. Letzteres ist aber durch das Helfergesetz nicht abgedeckt, da es sich bei den SAN-Diensten um private Angebote der HiOrg-Ortsvereine und keine hoheitlichen Aufgaben handelt. Benötigst Du den Sprechfunk-Lehrgang nun also für Deine Tätigkeit in einer KatS-Einheit, dann ist die Chance (je nach Bundesland und Gesetz) recht hoch, dass Du Dich für diesen Lehrgang bei voller Lohnfortzahlung freistellen lassen kannst.

Kläre das am besten einmal mit Deinen Dienstvorgesetzten. Die können das sicherlich leicht klären.

Erst musst du mal herausfinden, ob man für diesen Lehrgang überhaupt Bildungsurlaub bekommen kann. Das sagt dir der Veranstalter des Lehrganges. Den Rest mit dem Arbeitgeber besprechen.