Bilder vom früheren Hund veröffentlichen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kannst du nicht beweisen, wann das Foto gemacht wurde? Wenn du das Originalfoto noch hast, könnte man es an Hand von den Exif, Metadaten, auslesen und als Beweis verwenden.


Ninni5696 
Beitragsersteller
 15.11.2022, 11:07

Nein das war mein altes Handy. Hatte das irgendwann später auf meinen Laptop hochgeladen. Glaube da steht nur wann ich das da hochgeladen hab oder?

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GhostDragon666  15.11.2022, 11:54
@Ninni5696

Ich habe bei Mir mal ein paar Bilder auf dem Netbook gecheckt.

Es wird einmal ein Erstelldadum angezeigt (was bei dem Bild, welches Ich jetzt schaue), der 14.12.2019 ist.

Darunter steht Änderungsdatum, welches bei dem Bild 03.01.2002 ist.

Daran sieht man, das das Bild am 14.12.2019 auf das Netbook gekommen.

Und Geschossen wurde es am 03.01.2002.

So kannst Du Belegen, Wann das Bild gemacht wurde.

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GhostDragon666  15.11.2022, 17:12
@Ninni5696

Du findest das, mit Rechtsklick / Eigenschaften und dann den Tab "Details".

Bei einigen meiner Bilder wird dort auch Angezeigt, das Sie mit einem Sony Ericsson W595 gemacht worden sind.

Bei Anderen Bildern steht dort dann eine andere Kamera und bei Vielen steht dort keine Kamera.

Aber das Wichtige ist ja das Aufnahmedatum des Bildes.

Und Du kannst ja Jetzt Belegen, das das Foto gemacht wurde, als der Hund noch in deinem Besitz war.

Bei meinem Prifilbild kann Mich keiner Anhauen, das Ich Es ändern soll, da Ich meinen Hund nicht Verkauft habe, sondern zu Grabe getragen habe.

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Lexa1  17.11.2022, 09:46

danke für den Stern

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Da du vormals Hundebesitzer warst und die privaten Fotos nicht gewerblich nutzt, sollte das kein Problem sein.

Die Frage ist nur, wie sehr will die neue Besitzerin die Sache auf die Spitze treiben? Manche werden heute ja wegen Lächerlichkeiten regelrecht klagewütig.

Ich will dir hier natürlich keine Panik bereiten, aber im eigenen Interesse würde ich das mal ausgiebig recherchieren...

Im Falle, dass du Recht hast würde ich das der Person entsprechend kommunizieren, und ab dann jegliche weitere Forderung schlichtweg ignorieren.

Wuff!


Ninni5696 
Beitragsersteller
 15.11.2022, 11:11

Ja ich hab es jetzt um den Frieden Willen geändert und als privaten Hintergrund gemacht. Das kann sie mir ja wohl nicht verbieten

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Da das vorher dein Hund war, darfst Du deine selber gemachten Bilder behalten.

Und die neue Besitzerin weiß wohl nicht, das man bei den digitalen Bildern, sehen kann, wann Sie gemacht worden sind.


dantes  15.11.2022, 10:22

Das Exif kann problemlos editiert werden btw.

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GhostDragon666  15.11.2022, 10:24
@dantes

Wer von Bildern, die man nicht selber gemacht hat, behauptet, Sie gemacht zu haben, dürfte wohl so Dämlich sein, das die Person nicht hin bekommt.

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Hmmm... also wenn SIE das Bild gemacht hat, dann könnte es durchaus sein, dass sie das Recht am Bild hat und deshalb auch bestimmen kann, wie es verwendet wird. Frag doch mal den Kundenservice des Portals, wie das rechtlich aussieht.

Davon abgesehen, müsste sie aber erstmal beweisen, dass sie das Bild gemacht hat, und dich gegebenenfalls wegen der unerlaubten Veröffentlichung verklagen. Eine Klage kostet ein "paar" Euro, ob es das für sie wert ist?

Wenn DU das Bild gemacht hast, dann bist DU derjenige, der das Recht am Bild hat und dann kann sie dir sehr gerne mal im Mondschein begegnen! 😉

Nein. Aber was denkt die Alte wer sie ist?!

Auslachen und den Vogel zeigen. Also "ihr".