Bienenrecht: Wem gehört der Schwarm?

Bienenschwarm - (Recht, Tiere, Natur) Bienenschwarm1 - (Recht, Tiere, Natur)

8 Antworten

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Bienenschwärme sind grundsätzlich herrenlos, wenn sie aus der Bienenwohnung ausziehen und der Eigentümer des Muttervolks nicht unverzüglich die Verfolgung aufnimmt. Selbst wenn der Schwarm in einen Hornissenkasten oder einen Vogelkasten einzieht, dann ist der Eigentümer des Kastens nicht automatisch Eigentümer des Schwarms, sofern er sich ihn diesen nicht explizit aneignet. Der Schwarm ist also nach wie vor herrenlos und darf sich von jedem angeeignet werden.  

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Diplom-Biologe und bin seit über 40 Jahren Fachberater

Erstens: Es sind sicher keine Wildbienen, die gibt es praktisch nicht mehr.

Zweitens: Die Bienen gehören, wenn sie schwärmen, nur dann dem Imker, wenn er den Schwarm verfolgt und an sich nimmt. Wenn sie sich in einem Nistkasten ansiedeln, gehören sie dem Besitzer des Nistkastens.

Die Rechtslage lässt sich nicht dadurch aushebeln, dass man seinen angeblich gesunden Menschenverstand oder sein Rechtsempfinden bemüht.

Wenn du den Kasten noch schnell an deinen Baum hängen würdest, wäre die Antwort klarer - aber auch noch nicht eindeutig geklärt. Wem gehört der Wellensittich, der einem zugeflogen ist oder die zugelaufene Katze? Zumindest müsste der vorige Eigentümer bekannt sein.


TheoBN 
Beitragsersteller
 03.06.2017, 21:05

Danke! :-))

Bienenrecht geht aber anders: Aus den Augen aus dem Eigentum, um es mal salopp zu formulieren. siehe Wiki

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Wenn du ihn weg haben willst Ruf erst den Waldeigentümer an sollte den das egal sein ruf die Feuerwehr an.


botanicus  03.06.2017, 21:18

Wie sollte jemand das Recht haben, in einem fremden Wald einen Bienenschwarm weg haben zu wollen???

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Gutes Thema. Da ist die Rechtsprechung  unglaublich, man kann Büttenreden daraus machen. Lese mal : 

http://www.informationen-new.de/Nachbarrecht-Bienen.html

Und da gibt es noch mehr wie Hälftigen Besitz bei bestimmten Situationen usw. 

Alles Gute.


TheoBN 
Beitragsersteller
 05.06.2017, 16:50

Danke für den Link, das Nachlesen lohnt sich.

Wirklich bemerkenswert finde ich das Betretungsrecht eines fremden Grundstücks durch den Schwarmeigentümer (wenn er es ist!). Die Polizei hat es da schon schwerer (Gefahr in Verzug).

Die zum Teil befremdlichen Regelungen im Bienenrecht kommt wahrscheinlich daher, dass dieses Recht sehr alt ist, mehr als 1.000 Jahre.

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