Sollte ich bei meinem Vermieter nachhacken warum die Wohngebäudeversicherung so auffaellig war?
Wohnung in einem Mehrfamilienhaus 70qm2
Die war immer unter 250 EUR pro Jahr vor 2020.
Im 2020 450 EUR
im 2021 650EUR.
Im 2022 neue Hausverwaltung und ist wieder 250 EUR geworden.
Ich habe den Verdacht, dass es im Jahr 2020 und 2021 falsch waren.
Ich habe aber Angst, dass ich nachfrage und dann meint er, das 2022 falsch ist und dass ich eher 700 EUR zahle.
Dann erwecke ich die schlafende Hunde.
3 Antworten
Ich selbst zahle für 54 qm 182 Euro an Gebäudeversicherung.
Die Beträge für 2020 und 2021 sind schon auffällig hoch. Du hättest das aber bereits beanstanden müssen als Du die Nebenkostenabrechnungen für die beiden Jahre erhalten hast. Dazu hättest Du die Belege beim Vermieter oder bei der Verwaltung einsehen können.
Wende Dich an Deinen Vermieter. Es wird Dir nicht helfen, wenn Du hier Gesetzestexte schreibst. Nur Dein Vermieter kann Abhilfe schaffen.
Eine Möglichkeit könnte sein, das die bestehenden Versicherung in den letzten Jahren die Beiträge deutlich erhöht hat und der neue Verwalter sich eine günstigere gesucht hat.
die Steigerungen von vor 2020 bis 2021 sind aber schon außgewöhnlich hoch . Auch wenn die Kosten in den vergangenen Jahren allgemeine deutlich gestiegen sind.
für 2022 brauchst du Eigentlich keine Angst haben. Die Frist die Abrechnung zu deinen Lasten zu korrigieren ist abgelaufen. Aber falls die tatsächlich falsch war bestünde eine geringe Chance das so der Fehler noch mal passiert.
ich würde allgemein nachfragen und mir alle Betriebskosten der letzten 3 Jahre genauer zeigen lassen
Zum Teil hat man die letzten Jahre gemerkt, dass die Wohngebäudeversicherungen nicht unerheblich teurer geworden sind. Bevor du schlafende Hunde weckst, solltest du vorher noch recherchieren, wann mögliche Fehler in der Abrechnung verjährt sind, sonst weckst du womöglich unnötig... 😉
Du könntest aber allgemein um die Abrechnungsbelege der Jahre XY bitten - dann ist es nicht so ein Fingerzeig auf den speziell fraglichen Posten...
Das kann je nach Gebäude womöglich sein. Abgesehen davon, könnte es ja auch der Gesamtposten sein vor Aufsplittung für die Mietparteien. Wir haben unter anderem ein Haus mit fünf Wohnungen im Mittel so bei 60-70 m², da liegen wir momentan für die Versicherung bei Glaube knapp 3000 €. Das würde dann grob deinem Beispiel entsprechen.
Grundsätzlich kann der Vermieter demnach eine vorher zugegangene Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Frist aus § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigieren. Ausnahmen können sich jedoch aus Treu und Glauben ergeben (§ 242 BGB). Dies ist beispielsweise dann anzunehmen, wenn der dem Vermieter unterlaufene Fehler für den Mieter auf den ersten Blick erkennbar war.