Betreten der Wohnung nach Auszug?
Hallo,
ich habe mich von meiner Frau getrennt und bin in eine eigene Wohnung gezogen. Der gemeinsame Mietvertrag wurde zum 01.08 aufgelöst und ein neuer Mietvertrag auf den Namen meiner Frau abgeschlossen. Ich habe allerdings Miete und Nebenkosten anteilig bis zum 01.08. bezahlt. Meine Frau meint allerdings, daß ich jetzt schon kein Recht mehr habe die Wohnung zu betreten und wenn dann nur unter Aufsicht! Jetzt stehen aber noch meine ganzen Besitztümer in der Wohnung die ich natürlich ganz gerne auch haben möchte...
Hat meine Frau das Recht dazu mir den Zugang zu verweigern? Welche Möglichkeiten habe ich??
6 Antworten
Darf sie nicht. Erst in zwei Wochen.
Damit das ganze irgendwie zivilisiert über die Bühne gehen kann, wäre es aber vermutlich sinnvoll, wenn ihr einen Termin macht und sie eben dabei ist, wenn du dein Zeug holst. Das klingt nach einem Kandidaten für "die Schlacht gewinnen aber den Krieg verlieren".
Der alte Mietvertrag gilt bis zum 31.07. Bis dahin darfst du ein und aus gehen, ganz wie du es möchtest (es sei denn es wurde sowas wie eine eidesstaatliche Verfügung erwirkt etc.)
Wenn sie den Zutritt verweigert darf man auch gerne die Polizei rufen.
Nein, ihr seid gleichberechtigte Mieter bist der neue Mietvertrag für sie alleine gültig ist.
Je nach Streitlage ist es vernünftig allein oder in ihrer Anwesenheit deine Sachen zu holen.
Nach Möglichkeit würde ich den Konflikt nicht weiter anheizen.
Also wenn sie die Sachen nicht Freiwillig raus gibt würde ich mal bei der Polizei nachfragen was die davon halten
Ich sehe das wie die anderen - du bist noch Mieter, also darfst du die Wohnung auch betreten - mit oder ohne ihr Einverständnis.
Ich würde allerdings trotzdem versuchen einen Termin mit ihr abzustimmen - vielleicht möchte sie nicht alleine mit dir in der Wohnung sein.
Aber ja, stellt sie sich quer, dann hole deinen Kram einfach raus, wenn es dir passt.