Beten auf arbeit verboten?

10 Antworten

Laut Artikel 4 des Grundgesetzes steht Dir die freie Religionsausübung zu. Das heißt, dass es nicht zu Deinem Nachteil sein darf, wenn Du auf Arbeit betest. Allerdings kann der AG verlangen, dass Du dafür Deine Pausenzeiten verwendest.

Was kann ich am besten jetzt tun?

Versuchen es mit dem Arbeitgeber zu klären.

Er kann dir an sich nicht verbieten still und heimlich für dich zu beten, allerdings muss er deine Gebete natürlich nicht als Arbeitszeit anerkennen.

Pause kann Problematisch sein, weil da ggf. entsprechende Regelungen bestehen, dass du eine zusammenhängende Pause von der und der Länge nehmen musst.

Da musst du ggf. in den sauren Apfel beißen und fragen ob du zusätzlich kleinere Pausen nehmen kannst, in denen du von Kollegen vertreten wirst o.ä. (die musst du natürlich auch finden) in denen du dann betest und das zählt dann selbstverständlich NICHT als Arbeitszeit.

Bete im Geist so wie es alle Propheten auch Taten!

Von den Lohn Arbeitern Israels früher oder sonst wo in Israel hört man es jedenfalls nicht dass sie um gerecht vor Gott zu sein die Arbeit unterbrachen um die Pflicht des Gebets vor Gott zu erfüllen.

Aber natürlich wenn man darin nichts Gutes findet und sagt dies wäre alles verfälscht, dann musst du das jetzt pflichtbewusst tun, aber das Nein der Arbeit wäre zumindest eine anerkannte Entschuldigung iim Islam, und sonst halt eine Arbeitsstelle suchen wo man dir diese 22 Minuten(?) am Tag einräumt.

Salam alaikum

Entweder du betest in der Pause vorausgesetzt du betest in der Gebetszeit oder du kündigst die Stelle

Es gibt auch Arbeitgeber die einem zulassen das Gebet zu verrichten

Mein letzter Arbeitgeber hatte kein Problem damit während der Arbeitszeit, man muss sich dann immer aus und einstempeln

das Recht auf Religions- und weltanschauliche Freiheit  gilt auch im Arbeitsleben. Von zentraler Bedeutung für den Diskriminierungsschutz in diesem Bereich sind die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das AGG  verbietet eine Benachteiligung auch wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigung und Beruf (§§ 7 Abs. 1, 1 AGG). Grundsätzlich geschützt ist nicht nur die Religionszugehörigkeit,  sondern auch das öffentliche Bekenntnis der religiösen Überzeugung, z.B. durch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke, sowie die religiöse Betätigung. Dieser Schutz gilt für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse  im öffentlichen sowie privaten Sektor und bezieht sich auf alle Phasen des Beschäftigungsverhältnisses: von der Bewerbung und Einstellung über die Fortbildung und Beförderung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Referenz :

Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Handbuch: Rechtlicher

Diskriminierungsschutz. Berlin 2015, S. 71

Du kannst deiner aktuellen Arbeit diese Information mitteilen, wenn sie immernoch dich nicht beten lassen, dann kündige die Arbeit und suche eine andere die erlaubt ist und wo du beten kannst

Wenn du es nicht irgendwie schaffst, das Gebet in die Pausenzeiten zu legen (bzw. umgekehrt), dann hast du ein Problem. Denn dein Arbeitgeber ist selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, dir in der Arbeitszeit bezahlte Gebetszeiten zu gewähren.