Bestätigung von Kündigung?


15.08.2024, 12:08

Habe ich eigentlich das Recht jederzeit kündigen zu können?

Achtung! Es gibt keinen Arbeitsvertrag. Jon wurde nur angemeldet.

8 Antworten

Muss er nicht und sollte er auch nicht. Eine Kündigung ist ein Einseitiges Rechtsgeschäft und bedarf keiner Bestätigung.

Je nach Formulierung kann die Bestätigung auch als Einverständnis zur Kündigung gesehen werden und führt zu Problemen bei Arbeitsamt oder gar wenn man eine Kündigungsklage vor hat.

Bei einem mündlichen Arbeitsvertrag gild das BGB mit den dort genannten Fristen, 4 Wochen zum 15. Oder Monatsletzten.

Eine kündigung muss immer schriftlich erfolgen


Marinetti73 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 12:19

Wie sollte ich in diesem Fall meine Kündigung formulieren? Damit keine Probleme beim Arbeitsamt entstehen.

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berlina76  15.08.2024, 12:36
@Marinetti73

Ich bin etwas verwirrt?

Deine Frage oben versteh ich so, das der AG dir gekündigt hat und von dir einen Unterschrift zum erhalt der Kündigung fordert, so lese ich die Frage eigentlich.

Warum sprichst du jetzt von einer Eigenkündigung? Eine selbst verursachte Kündigung - Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag, Kündigung wegen undgebührlichen Verhaltens auf Arbeit- führt zu einer 3 Monatigen ALG Sperre sowohl 1 als auch 2 und sollte man nur machen, wenn man entsprechend schon was neues hat oder genügend Geld um 3 Monate zu überleben.

Oder interpretiere ich das Falsch, du bist der AG und willst einem Mitarbeiter Kündigen ohne das er rechtliche Folgen hat?

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Nein, nein, und Ja :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Muss er nicht, du musst nur sicher stellen, dass ihn die Kündigung erreicht

Nein muss er nicht.


Eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung.
Es bedarf hier weder einer schriftlichen Bestätigung, noch einer Unterschrift der Gegenseite.