Berufsausbildungsbeihilfe rückwirkend gezahlt?
Hallo,
mache seit November eine Ausbildung und habe auch da den Antrag für BAB gestellt. Da ich die erforderlichen Unterlagen nach und nach eingereicht habe, warte ich nun auf den Bescheid. Nebenbei bekomme ich vom Jobcenter noch 131€ da mir das Einkommen angerechnet wird. Für diesen Monat habe ich bereits die 131€ bekommen. Heute bekam ich aufs Konto plötzlich 128€ und bin unsicher ob das vom Jobcenter oder der BAB zuschuss ist. Auf der Bundesagentur für Arbeit-Seite steht, das rückwirkend ab Beantragung des Antrags gezahlt wird. Das wären bei mir von November,Dezember und Januar. 128€ erscheinen mir da doch sehr wenig für den Zeitraum. Gilt das rückwirkend erst wenn alle Unterlagen eingereicht worden sind oder ab Beantragung der BAB?
2 Antworten
Von wem kam denn die Überweisung ?
Wenn vom Jobcenter, steht da im Regelfall Bundesagentur für Arbeit Servicehaus.
Sollte es BAB - sein, dann eigentlich Agentur für Arbeit.
Sind die Voraussetzungen ab dem Monat der Antragstellung erfüllt, dann gibt es auch ab diesen Monat bei Bewilligung eine Nachzahlung.
Nur kommt es darauf an was dir das Jobcenter an Leistungen gezahlt hat, also was es dir an anrechenbarem Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet hat.
Ist das Jobcenter in Vorleistung gegangen, dann stellen sie im Regelfall bei der Agentur für Arbeit einen Erstattungsantrag und lassen sich diese Vorleistung aus der Nachzahlung erstatten und wenn etwas übrig ist, würde das von der Agentur für Arbeit überwiesen.
Aber da sollte man vorher einen oder gar zwei Bescheide bekommen, also zumindest von der Agentur für Arbeit einen Bescheid bekommen, dass das Jobcenter einen Erstattungsantrag gestellt hat und Summe X von Nachzahlung Y ans Jobcenter geht und was dann ab Monat Z an BAB - überwiesen wird.
BAB sollte im Bewilligungsfall rückwirkend ausgezahlt werden und vermutlich mehr als nur 128 €.
Wer ist denn lt. Kontoauszug Absender der Überweisung?