Anspruch auf BAB obwohl ich in einer BG lebe?
Guten Tag,
Ich hatte neulich eine frage gestellt bezüglich den neuen Grundabsetzbetrag für die Ausbildungsvergütung, diese wurde mir beantwortet, habt vielen Dank.
Nun zur neuen Situation. Wir haben neulich einen WAB gestellt, die dazu nötigen Unterlagen eingereicht, soweit so gut. Nun haben wir einen Brief erhalten wo uns mitgeteilt worden ist, dass wir noch Unterlagen nachreichen müssen, da sonst der WAB nicht weiter bearbeitet werdem kann. Diese Unterlagen sind einerseits die ausgefüllte Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber, was ich nachvollziehen kann da ich ja ab September eine Ausbildung starte und bisher nur den Ausbildundsvertrag eingeschickt habe wo nur die Bruttovergütung vermerkt ist. Die andere und letzte Sache macht mich aber etwas stutzig und zwar sollen wir BAB für mich beantragen aufgrund der Ausbildung. Ich habe mal den Antrag gestellt allerdings habe ich gelesen das Azubis nur Anspruch auf BAB haben, wenn Sie nicht mehr bei ihren Eltern leben und das ist ja nunmal der Fall bei mir. Ist das anders weil ich in einer BG lebe oder hat derjenige der den Antrag bearbeitet hat einen Fehler gemacht? Habe nämlich diese Antwort 2 mal per Post erhalten an darauffolgenden Tagen.
Zusätzliche Information: Ausbildungsvertag wurde bereits versendet und eine unterschriebene kopie liegt seit Anfang Juni beim Jobcenter. Ich lebe in einer BG mit 3 weiteren Personen, 3 (2, da ich volljährig bin) Kinder mit einem Elternteil.
du lebst weiter im elterlichen Haushalt?
Ja, genau. Das Elternhaus ist allerdings eine BG.
4 Antworten
Wenn Anspruch auf BAB besteht, so ist dieser dem Bürgergeld vorranging.
Mit einer BG hat das nichts zu tun. Die besteht auch dann, wenn man Bürgergeld als Einzelperson bezieht :)
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Soweit mir bekannt hast du keinen Anspruch auf BAB wenn du als Azubi noch im elterlichen Haushalt wohnst. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren wenn dich die Rechtslage in der letzten Zeit geändert hat.
Oft sind diese rechtsmittelbelehrung und so weiter standardformulierungen, die einfach immer ausgedruckt werden.
bei Bafög wiederum sieht das anders aus, aber meines wissen es hier nicht
Wenn Du noch bei deinen Eltern wohnst und das auch bleibst, besteht kein Anspruch auf BAB, dafür darfst Du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen und gemeldet sein, brauchst eine eigene Meldeanschrift und Mietvertrag.
Nur wenn ein Kind eine BVB - Maßnahme macht, ist auch BAB - möglich, wenn es bei den Eltern im Haushalt lebt, aber das trifft auf dich ja nicht zu.
Mir ist auch nicht bekannt, dass sich an den Voraussetzungen für BAB - etwas geändert haben sollte.
Das hat auch nichts mit einer BG - Bedarfsgemeinschaft zu tun, der gehörst Du mit deinen Eltern nur solange an, solange Du noch unter 25 bist und deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.
Nur wenn Du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen würdest und mit einem Partner / Partnerin zusammen leben würdest, könntest Du mit ihr / ihm auch eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden und dann könnte auch Anspruch auf BAB - bestehen, wenn deine Nettovergütung zu gering wäre und die Eltern nicht oder nur teilweise leistungsfähig und keinen oder nur wenig Unterhalt zahlen könnten.
Beim BAB - wäre dann das Einkommen des Partners / Partnerin auch nicht relevant, solange ihr nicht verheiratet seid.
Dann würde eine evtl. Unterhaltspflicht auf den Ehepartner übergehen, nur wenn dieser nicht leistungsfähig wäre, könnte die Unterhaltspflicht wieder auf die Eltern übergehen.
Der Anspruch auf BAB erlischt natürlich nicht nur, weil du in einer BG lebst. Dort musst du ja ebenfalls die Kosten deiner Unterkunft zahlen.
Nur werdet ihr eben auch das Einkommen des Partners angeben müssen.
Tut mir leid, ich habe es glaub ich nicht ganz verstanden.
Bisher habe ich in einer BG gelebt und werde es erstmal weiter tun, habe also Leistungen vom Jobcenter erhalten, die mir meinen Unterhalt gezahlt haben. Was sich jetzt ändert, ist, dass ich eine Ausbildung starte und somit ich entweder ganz aus der BG falle oder für mich nun weniger Leistungen gezahlt werden.
Meinen Sie mit dem Einkommen des Partners, das Einkommen des anderen Elternteils?
Dein EIGENES Einkommen (Azubivergütung, Kindergeld und Unterhaltsanspruch) wird auf das BAB angerechnet.
Achso, ja das macht Sinn.
Meine eigentliche Frage war ja aber ob ich Überhaupt Anspruch habe auf BAB, obwohl ich ja noch bei meinen Elternteil lebe bzw. in einer BG. Ich gehe mal jetzt von einem ja aus aber ob und wie viel hängt von meinem Einkommen ab?
Tut mir leid wenn ich Sie aber das ist alles neu für mich 😅
Du hast doch den Antrag gestellt. Dann wirst du schon abwarten müssen, wie der beschieden wird.
Das ist richtig nur war ich neugierig, ob dieser Antrag überhaupt eine Aussicht auf Erfolg hat und da die bearbeitung ja in der Regel ein wenig dauert, wollte ich mich hier erkundigen, da vielleicht jemand genaueres dazu weiß.
Ja das habe ich auch gelesen, nur halt ohne den Hinweis mit der BG.
Das könnte es natürlich sein, habe es auch auf den Hinweis Zettel vermerkt, dass ich ja nicht wegziehe und dadurch eigentlich der BAB Anspruch erlischt.