Berichtsheft geführt aber nicht unterschrieben?

2 Antworten

Je nach Regelung deiner zuständigen Kammer kann dies zu Problemen führen.

Nach Paragraph 44 Abs. 1 und 43 Abs. 1 Nr. 2 sowie 13 Nr. 7 BBiG sind die geführten Ausbildungsnachweise als Prüfungszulassung unumgänglich. Die Frage bleibt, was "zu führen" bedeutet.

Im Regelfall wird die Unterschrift des Auszubildenden und des Ausbilders als erforderlich angesehen. Näheres kann die zuständige Stelle nach Paragraph 47 BBiG in der Prüfungsordnung regeln.

Wenn keine Regelung existiert, muss die Stelle im Einzelfall entscheiden.

Das Gesetz sieht aber keine explizite Unterschriftpflicht vor. Der Ausbildende hat lediglich die Verpflichtung das Ausbildungsnachweisheft "durchzusehen" (Paragraph 14 Abs. 2 BBiG).

Wenn die Unterschriften als Bestandteil eines vollständig geführten Ausbildungsnachweises durch deine zuständige Stelle angesehen wird, kannst du die Unterschriften nicht nachreichen, da sie als Voraussetzung für die Abschlussprüfung gelten. Es kann natürlich sein, dass die Stelle auch dafür in ihrer Prüfungsordnung etwas vorsieht bzw. im Einzelfall anders entscheidet.


rob361 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 18:34

wenn man das berichtsheft vergisst, meinten die lehrer, dass man es nach reichen kann. Dann wird man das bei „nur“ fehlender Unterschrift auch können oder?

torboso  24.04.2023, 19:38
@rob361

Wie geschrieben, im Zweifel hat dies die Kammer anhand der Prüfungsordnung bzw. im Einzelfall zu entscheiden.

Das Gesetz kennt weder die Verpflichtung zur Unterschrift, noch die Möglichkeit des Nachreichens.

Die Lehrer aus der Berufsschule haben da nicht die Entscheidungshoheit, da sie nicht Teil der zuständigen Stelle sind.

Soviel ich weiß braucht man das Berichtsheft erst zur mündlichen Prüfung. So war es jedenfalls bei mir. Was wurde euch denn gesagt?


rob361 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 18:30

wir sollen es mitnehmen, aber angeschaut wird es wahrscheinlich eh nicht richtig..falls man es vergisst meine ich glaube ich dass man es nach reichen kann

herzilein35  24.04.2023, 18:40
@rob361

Dann nimm es einfach mit. Ich meine mich zu erinnern, dass wir es auch dabei hatten. Gefragt hat danach aber niemand. Du brauchst das Berichtsheft jedoch auf jedenfall bei der mündlichen Prüfung.

Viel Erfolg morgen! Ich habe meinen 1. Prüfungsabschnitt in den Sommerferien ab 13.07. (das ist noch in der Schulzeit) mit der ersten schriftlichen Prüfung. Der letzte Prüfungstag ist der 18.08. dann haben wir 10 Prüfungen geschafft.

rob361 
Beitragsersteller
 24.04.2023, 18:48
@herzilein35

Danke, wünsche dir auch viel Erfolg am 13.07.