Kann die IHK trotzdem dagegen vorgehen?
Mal angenommen ein Berichtsheft ist schlampig geführt aber beide Azubi und Ausbilder haben es unterschrieben
3 Antworten
>>>>Da die ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises nach wie vor Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist, besteht bei fehlendem oder nicht ordnungsgemäß geführten Nachweis kein Anspruch auf Zulassung zur Abschlussprüfung. Hält die IHK die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).<<<<
Quelle: Broschüre Informationen zum Ausbildungsnachweis vom Deutschen Industrie und Handelstag (DIHK)
warum sollte das die IHK? Wenn die Prüfung bestanden wird!
gesetzt den Fall er scheitert, im Berichtsheft steht alles was der Azubi an Aufgaben erledigt hat, er wird sich schlecht rausreden können
Wenn es nicht nach den Vorgaben geführt ist, kann die prüfende Kammer die Prüfungszulassung verwehren.
Denn sonst könnte man die leeren, von beiden unterschriebenen Berichtshefte abgeben.
Weil er die Prüfung nicht ablegen darf, wenn das Berichtsheft abgelehnt wurde. Was will er denn dann beweisen?