Möbelhaus Lieferungsverzögerungen
Hi,
meine Eltern haben vor ein paar Monaten bei Segmüller (Möbelhaus etc.) eine Küche bestellt. Die sollte jetz die Woche kommen, haben deshalb alles renoviert und Platz für gemacht. Dann kam ein Brief und da stand dass es knapp 1 Monat länger dauern wird.
Was kann man da machen, bzw evtl. etwas am Preis oder so?
7 Antworten
Da kann man nix machen. Meistens steht es in den AGBs, dass man mit Lieferverzögerungen rechnen muss und dann keinen Anspruch auf Entschädigung hat. Oft ist es ja auch so, dass der Hersteller der Küche mit der Lieferung nicht nachkommt - da kann ja dann das Möbelhaus nichts dafür.
Ja, aber was ist eine angemessene Lieferung? Ich denk, wenns einmal verschoben ist, dann ist das schon noch im Rahmen des Angemessenen! Außerdem ist es auch die Frage, ob der Termin definitiv war, oder nicht. Oft sinds ja auch nur vorläufige "Terminvereinbarungen" ... ich glaub, wegen 4 Wochen kann man da nichts machen.
Vielleicht solltet ihr nochmal beim Möbelhaus anrufen oder wenn es nicht zu weit entfernt ist, selber hingehen und evtl, einen Rabatt heraushandeln, mit dem Argument, daß nur zufriedene Kunden die besten Kunden sind! Alles Gute und viel Glück!
Mit dem Möbelhaus reden und den Vertrag durchlesen. Da sind oftmals Klauseln drin, die eine Lieferverzögerung zulassen. Wenns aber zu extrem wird, frag einen Rechtsanwalt. Aber ich denke mit einem freundlichen Gespräch im Möbelhaus ist man besser bedient. Man kann ja so argumentieren: dass man ja gerne weiterhin Kunde hier sein möchte etc.
also, pass auf. wenn sich die lieferung verzögert, kannst du eine angemessene nachfrist stellen. falls diese wieder nicht eingehalten wird, hast du das recht den preis zu mindern. nun ist die angemessene nachfrist und der verzug von der sache abhängig.
ein monat ist aber definitiv zu lang.
du schreibst einen brief mit folgendem inhalt:
da sie sich mit der fristgerechten lieferung in verzug befinden, setze ich ihnen hiermit eine angemessene nachfrist, für die leistungserfüllung. bitte liefern sie die küche bis zum 8 mai (also 2 wochen). Falls sie diese frist wiederum nicht wahrnehmen können, sehe ich mich gezwungen den kaufpreis um 5% zu mindern.
viel erfolg dabei
Dr. oec. M.
leider kann man da gar nichts machen - habe stühle bei porta bestellt, lieferzet war 6 - 8 wochen, jetzt schreiben sie, es dauert noch 4 - 6 wochen - wollte sie aber gern jetzt haben.
hab die AGB nachgesehen, sie haften nicht für lieferverzögerungen ihres zulieferers :-(
nein. nur weil es in den agb steht, heisst es nicht dass es vertragsbestandteil wird. (sog. agb klausel) eine angemessene lieferung kann man grundsätzlich verlangen