Berechnung des Zugewinnausgleich bei Immobilienkredit nach Scheidung?
Bei der Eheschließung:
Angenommen ich kaufe mir ein Haus auf Kredit: (Alle Geldbeiträge unten in Euro)
Kaufpreis: 200,000; Eigenkapital: 20,000 und Kredit: 180,000
Anfangsvermögen = 200,000 - 180,000 = 20,000
Nach der Scheidung:
Angenommen Kredit völlig rück-bezahlt und Hauspreis = 400,000
Zugewinn der Immobilie = 400,000 - 200,00 = 200,000
Ist das richtig, dass nun ich als Zugewinnausgleich meiner Frau 200,000 auszahlen muss? Oder habe hier was falsch berechnet?
5 Antworten
Der Netto-Wertsteigerung des Hauses beträgt 380.000,- Euro.
Angenommen, Du hattest bzw. hast weder am Tag der Heirat noch bei Einreichung der Scheidung sonstiges Vermögen oder sonstige Schulden, so wären diese 380.000,- Euro = Dein Zugewinn. (Hattest oder hast Du noch weiteres Vermögen oder irgendwelche weiteren Schulden, so müssen diese Umstände natürlich bei der Gesamtberechnung mitgerechnet werden).
Diesen Zugewinn musst Du dann mit dem etwaigen Zugewinn Deiner Frau saldieren. Angenommen, Deine Frau hätte einen Zugewinn von 60.000,- Euro, dann beträgt die Differenz beider Zugewinne 320.000,- Euro. Davon musst Du dann 50% = 160.000,- Euro ausgleichen.
Dein Ausgangsvermögen 20.000,-- Euro, das des anderen Ehepartners 0,-- Euro.
Das Haus: wenn vor der Ehe gekauft, dann musst du ihr nur 50% der Wertsteigerung auszahlen und das Haus fiele in dein Ausgangsvermögen mit dem damaligen Wert.
Wenn das Haus in der Ehe gemeinsam angeschafft wurde und beide im Grundbuch stehen, dann Endvermögen 400.000,-- - dein Anfangsvermögen vom 20.000,-- = 380.000,-- : 2 = 160.000,-- die du dann ausgleichen müsstest. Dabei ist es unerheblich, wer den Kredit bedient hat.
Anders wäre es, wenn nur du im Grundbuch steht, dann wäre der Zugewinn 200.000,-- Euro, du gleichst 100.000,-- Euro aus.
falsch. wenn beide im Grundbuch stehen gibt´s keinen Zugewinn sondern der Verkaufspreis wird geteilt
Stimmt, da war ich in Gedanken noch bei der anderen Variante. Danke!
Da ist ein Fehler drin. Du bekommst die 20.000€ und dann werden die noch 380.000€ durch 2 geteilt (also 190.000€). Du bekommst 190 + 20' = 210.000€ und der Partner 190.000€.
Ich bin kein Rechtsanwalt, würde aber so rechnen:
Du bekommst Deine 20 000 Euro Eigenkapital zurück.
Das wir das Haus geschätzt, der Restkredit und Dein Geld abgezogen und dann alles durch zwei geteilt.
Verstehe nicht leider! Wenn der Restkredit Null ist? dann?
Zugewinn € 200.000 davon erhält die Frau die Hälfte = € 100.000
Er bekommt 300.000€ und die Frau 100.000€??? Da liegst du aber ganz falsch.
Die Frau hat die Kredite ja auch mit getilgt und damit zur Wertsteigerung beigetragen.
Da liegt glaube ich ein Versehen vor: wenn das Grundstück gemeinsames Eigentum wäre, hätte jeder Ehegatte insofern ein Edvermögen von 200.000,- Euro. In diesem Fall müsste die Ehefrau dem Ehemann einen Ausgleich von 10.000,- Euro zahen.