Bekommt man noch Kindergeld nach dem 2. Studienabbruch?

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Ein möglicher Anspruch auf Kindergeld hat nichts mit einem Abbruch einer Ausbildung oder Studium zu tun, auch nicht ob man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder nicht.

Solange man ab der Vollendung des 25 Lebensjahres eine Voraussetzung für das Kindergeld erfüllt, also z.B.in Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst macht oder als ausbildungssuchend z.B.bei der Agentur für Arbeit ist und auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung oder Studium ist, besteht auch Anspruch auf Kindergeld.

Nur muss ein Kind nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung neben einer weiteren Ausbildung dann bei einem Nebenjob aufpassen, es darf dann nebenbei in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.


isomatte  15.08.2024, 13:18

Danke dir für deinen Stern !

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Wenn du unter 25 bist normalerweise schon.