Bekomme ich wiederArbeitslosengeld wenn ich meine Ausbildung abbreche?

4 Antworten

Glaub wenn man die Arbeitslosigkeit selbst herbeiführt, zum Beispiel durch Kündigung des Ausbildungsverhältnisses, dann nicht. Für 3 Monate soweit ich weiß

komm drauf an gibt es zwingende gründe für den abbruch - wie z.B. Allergien die bis dahin unbekannt waren, dann gäbe es staatliche Hilfen

gibt es keine Gründe gibt es erst mal eine Sperre für staatliche Leistungen

Von Experte notting bestätigt

Grundsätzlich bekommst du dann wieder ALG1, so noch Anspruchstage vorhanden sind.

ABER: Bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit (Kündigung aus nicht anerkanntem Grund) wird man dir erst mal eine 12-wöchige Sperrfrist aufbrummen!

Nein, erst einmal gibt es dann eine Sperre von 12 Wochen.