Elektroniker ausbildung? Abbrechen (Arbeitslosengeld)?
würde ich Arbeitslosengeld bekommen wenn ich die ausbildung zum elektriker abbreche? Bin im zweiten lehrjahr und komme überhaupt nicht mit in der berufsschule und allgemein bei der arbeit habe viele denkfehler usw. Die kollegen machen sich über mich lustig.
4 Antworten
Ich arbeite als Ausbilder/Meister in einem renommierten Elektrounternehmen. Angesichts meiner Erfahrung in diesem Bereich möchte ich dir meine Unterstützung anbieten, um mögliche Herausforderungen in deiner Ausbildung zu bewältigen.
Gerne können wir uns auf der Plattform "Gutefrage" privat austauschen, um vertraulich über deine persönlichen Angelegenheiten zu sprechen. Als Ausbilder und Meister habe ich Einblicke in verschiedene Aspekte der Ausbildung und kann dir möglicherweise hilfreiche Ratschläge geben, um deine Situation zu verbessern.
Ich stehe zur Verfügung, um mit dir gemeinsam zu erörtern, welche Schritte du unternehmen kannst, um optimale Ergebnisse in deiner Ausbildung zu erzielen. Die individuellen Umstände variieren natürlich, aber ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam Lösungen finden können.
Zögere nicht, mir privat auf Gutefrage zu schreiben, damit wir näher auf deine Anliegen eingehen können. Ich bin daran interessiert, dir bei deiner beruflichen Entwicklung zu helfen und stehe dir gerne zur Seite.
Danke aber weiß nicht mal wie mal eine stern dreieck schaltung anschließt
Für die ALG - 1 Anwartschaftszeit muss man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Wenn man ohne wichtigen Grund selber kündigt, oder seine Kündigung selber zu verantworten hat, kann man mit einer Sperrzeit nach Paragraf 159 SGB - lll von bis zu 12 Wochen rechnen.
Man muss der Vermittlung in Arbeit an min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen und darf in der Woche laut Arbeitsvertrag auch nur unter 15 Stunden arbeiten und dabei ohne Anrechnung auf deinen Bedarf nur bereinigte bis zu 165 Euro Netto verdienen.
Normalerweise wird der Anspruch aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet, man könnte auch das Netto nehmen.
Davon dann als Single um die 60 %, wenn bei dem Kind nicht ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld berücksichtigt werden müsste, dann wären es 67 %.
Bei einem Azubi wird es meines Wissens nach aus der letzten vollen Nettovergütung berechnet, also dann von angenommen um die 550 Euro Nettovergütung bei 700 Euro Brutto um die 60 % von der Nettovergütung.
Du solltest grundsätzlich Arbeitslosengeld bekommen.
Allesdings kann aufgrund der Eigenkündigung eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden.
Arbeitslosengeld würdest du für sechs Monate bekommen, wenn du mindestens ein Jahr erwerbsfähig gearbeitet hast oder für zwölf Monate, wenn du mindestens zwei Jahre gearbeitet hast.
Hast du in der Ausbildung keinen Ansprechpartner, mit dem du über deine Probleme sprechen kannst? Gerade Mobbing ist in der Ausbildung leider ein sehr häufiges Problem.
mal angenommen ein Azubi bekommt im ersten Lehrjahr 600€ Ausbildungsvergütung, im zweiten dann 700€.
Was würde jener im zweiten Jahr an Arbeitslosengeld bekommen wenn er unverschuldet arbeitslos wird ?