Bekomme ich mein Geld zurück wenn mein Zug während der Ausgangssperre fährt?
Hallo,
Frage siehe oben.
Ich habe bei der Buchung das nicht stornierbare Ticket, ohne Reiserücktrittsversicherung gewählt.
Gibt es dennoch eine Möglichkeit den Preis des Tickets zurückzubekommen, da ich die Reise ja nicht antreten darf?
Danke schonmal im Vorraus.
5 Antworten
Gibt es dennoch eine Möglichkeit den Preis des Tickets zurückzubekommen, da ich die Reise ja nicht antreten darf?
Ja, die gibt es. Allerdings nicht übers stornieren, denn dein Ticket ist ja nicht stornierbar, sondern über die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Beträgt die voraussichtliche Verspätung am Zielbahnhof über 60 Minuten, kann man seine Fahrt abbrechen oder gar nicht erst antreten und sich den vollen Fahrkartenpreis erstatten lassen. Dazu muss man das Fahrgastrechteformular ausfüllen, was man sich ausdrucken kann, und dann ans Servicecenter Fahrgastrechte schicken.
Die andere Möglichkeit besteht darin, dass es eventuell im Vorhinein eine Fahrplanädnerung gibt. Dann kannst du aufgrund des Vertragsrecht vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Dazu musst du eine Mail an fahrkartenservice@bahn.de schreiben und darin deinen Rücktritt vom Beförderungsvertrag erklären. Falls es sich nicht um ein Online-Ticket handelt, musst du das Ticket an folgende Adresse schicken:
DB Vertrieb GmbH
Online-Vertrieb Postfach 10 02 47
D-76232 Karlsruhe
Auch bei dieser Variante bekommst du den vollen Fahrpreis erstattet. Es lohnt sich also, deine Verbindung fortlaufend zu beobachten. Eventuell gibt es noch eine Fahrplanänderung oder eine Verspätung am Reisetag, wodurch du dein Geld zurückbekommen könntest.
Leider nein, weil die Bahn ja nichts dafür kann dass du einen triftigen Grund hast. Würde auf Kulanz nach einem Gutschein fragen oder hoffen dass die Verbindung allgemein storniert wird
Da ist Kulanz aber eher unsinnig, schließlich gibt es dafür Reiserücktrittsversicherungen
Gibt es dennoch eine Möglichkeit den Preis des Tickets zurückzubekommen, da ich die Reise ja nicht antreten darf?
Wo gibt es jetzt eine Ausgangssperre / ein Reiseverbot?
Oder handelt es sich um einen Nachtzug?
In Bayern und Baden Württemberg ab 21 bzw. 20 Uhr.
Ja, ist ein Nachtzug also fährt ausschließlich in der Nacht.
Es gibt keine Ausgangssperren, sondern Ausgangsbeschränkungen.
Meine Güte, das ist doch im Prinzip das Gleiche und wird teilweise synonym verwendet. Immer diese Korinthenkacker...
In Bayern nennt sich das "Ausgangssperre" und ist deutlich von der Ausgangsbeschränkung abzugrenzen.
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Eigentlich nein! Du kannst zumindest mal bei der Deutschen Bahn anrufen und nachfragen. Aber ich denke eher das die nein sagen werden also so meine Meinung.
eher nein! kommt aber immer auf die umstände an!
Zum Beispiel in BW und Bayern