Im Fernverkehr kann eine Fahrradreservierung + Fahrradticket nur zusammen mit einer Fahrkarte gebucht werden. Dafür einfach im DB Navigator oder auf bahn.de den Haken "Verbindungen mit Fahrradstellplätzen anzeigen" auswählen. Dann werden dir nur Verbindungen angezeigt, auf denen du auch ein Fahrrad mitnehmen kannst, denn nicht in allen Zügen ist die Fahrradmitnahme möglich. Bei manchen Verbindungen ist das Fahrradsymbol durchgestrichen, das bedeutet, dass keine Fahrradstellplätze mehr frei sind. Dann einfach eine passende Verbindung auswählen und im weiteren Buchungsprozess gibt es die Möglichkeit, Fahrradreservierung und -ticket dazuzubuchen. Wenn du schon ein Ticket hast und nur noch für das Fahrrad eine Resevierung + Ticket brauchst, geht das nur im personenbedienten Verkauf (Reisezentrum oder Hotline).
Ich finde die Streiks gerechtfertigt. Schließlich hat sich der Bahn Vorstand zuletzt eine ordentliche Gehaltserhöhung genehmigt und knausert jetzt bei der Belegschaft. Streiks sind nunmal das einzige effektive Mittel, um Lohnerhöhungen durchzusetzen.
Für Leute, die auf die Bahn angewiesen sind, ist das zwar ärgerlich, aber genau das ist ja das Ziel eines Streiks. Natürlich möchten die Gewerkschaften nicht einfach so die Kunden verärgern, aber so funktioniert eben das Druckmittel auf den Arbeitgeber, der durch verärgerte Kunden öffentlich schlechter dasteht und einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, und so eher dazu geneigt ist, auf die Forderung der Gewerkschaften einzugehen.
Es gibt im Eisenbahnverkehr die gesetzlichen Fahrgastrechte. Ab einer Verspätung von über einer Stunde gibt es 25% bei über 2 Stunden 50% des Ticketpreises zurück.
Crackies sind dort schon auf nem anderen Level.
Nein, man bekommt ein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgestellt, mit dem man noch bis zu dem Zielort fahren kann, den man dem Kontrolleur genannt hat. Das erhöhte Beförderungsentgelt muss man dann im Nachhinein bezahlen. Es entspricht dem doppelten Fahrpreis, mindestens aber 60 Euro.
Kann oder will man sich im Zug nicht mit einem Lichtbildausweis ausweisen, wird meistens die Polizei hinzugezogen, welche einen dann auf die Wache mitnimmt, um die Personalien festzustellenm
Nein, du bist ja im Besitz einer gültigen Fahrkarte, kannst nur dessen Gültigkeit nicht nachweisen. Ändert aber am Ergebnis nichts: Du musst das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen, wenn dein Ausweis verlangt wird. Vielen Kontrolleuren reicht aber schon das Ticket und sie wollen den Ausweis gar nicht mehr sehen.
Wieso willst du das erleben? Das ist eine der schrecklichsten Erfahrungen, die man machen kann.
Wenn du ein 1. Klasse Ticket hast, kannst du im Zug den Aufpreis für die Business-Class für 15 Euro kaufen. In Deutschland kann man die Business-Class übrigens mit einem normalen 1. Klasse Ticket nutzen. Du könntest also ein 1. Klasse Ticket kaufen, bis Salzburg in der Business fahren und dich dann in die 1. Klasse umsetzen.
Über die sozialen Medien (Twitter, Instagram) oder durch Ansprechen vor Ort.
Auf der Website steht folgendes:
In Fällen, in denen Sie Ihre
personalisierte, nicht übertragbare Zeitkarte (z. B. Jahreskarte Ihres Verkehrsverbundes, Schüler:innen- oder Lehrlingsfreifahrt,...)
Österreichcard
nicht bei der Kontrolle vorweisen können, wird eine Fahrgeldnachforderung ausgestellt. Eine unmittelbare Überprüfung, ob Sie eine Zeitkarte haben, ist aus technischen und datenschutztechnischen Gründen nicht möglich. Jahreskarten, Schüler- oder Lehrlingsfreifahrten werden meist von einem Verkehrsverbund ausgestellt, die Daten dazu liegen daher bei diesem auf. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht automatisch im Besitz der ÖBB-Personenverkehr AG.
Erhalten Sie als Inhaber:in einer personalisierten Zeitkarte eine Fahrgeldnachforderung für die Strecke, auf der Ihre Zeitkarte gilt, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an die Kontaktadresse für Einsprüche gegen Fahrgeldnachforderungen (siehe oben).
Ein Einspruch kann nur behandelt werden, wenn Sie eine Kopie bzw. einen Scan der betreffenden personalisierten, nicht übertragbaren Zeitkarte beilegen. Der Scan bzw. die Kopie werden von den ÖBB beim ausstellenden Verkehrsverbund überprüft. Bestätigt dieser die Gültigkeit der Zeitkarte, wird die Forderung auf € 10,- (Gebühr für die nachträgliche Überprüfung einer personalisierten, nicht übertragbaren Zeitkarte) reduziert. Eventuell für diese Forderung bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.
Über dieses Formular kannst du deine Dokumente hochladen und an die ÖBB schicken.
Ja, das geht. Allerdings ist bei Online- und Handy-Tickets Vorsicht geboten, weil diese personalisiert sind, d.h. nur für die Person gültig sind, die bei beim Kauf angegeben wurde. Falls die Freundin diejenige war, deren Namen auf dem Ticket steht, ist das Ticket nicht gültig, wenn sie nicht mitfährt.
Bei Papiertickets ist es unproblematischer, weil man da die Namen erst kurz vor Fahrtantritt draufschreiben muss.
Auf reservierte Plätze darf man sich immer setzen, bis jemand kommt, der einen Reservierung für den Platz vorweisen kann.
Ja, bei pünktlichem Zubringerzug (was aktuell selten vorkommt) kein Problem. Ist alles ausgeschildert. Wenn du deinen Anschlusszug verpasst ist deine Zugbidnung aufgehoben und du darfst mir dem urosrübglichen Ticket die nächste, nicht reservierungspflichtige Verbindung nehmen.
Ne, das ergibt keinen Sinn, Neutronen sind ja neutral und können deshalb nicht für Ladungen verantwortlich sein. Das Elektron des Wasserstoffatoms, welches sich beim Essigsäuremolekül in der OH-Bindung befindet, verbleibt beim Übergang des Protons am Essigsäuremolekül (danach Acetation) und deshalb ist das Ion negativ geladen.
Kurzsichtigkeit, auch bekannt als Myopie, ist eine Fehlsichtigkeit, bei der das Auge zu lang ist oder die Hornhaut zu kurz oder zu krumm ist. Dies führt dazu, dass entfernte Objekte verschwommen erscheinen, während nahe Objekte klar sichtbar sind. Man kann die Kurzsichtigkeit nicht daran erkennen, wie der Augapfel aussieht, da der Augapfel selbst nicht größer oder nach vorne gerichtet ist. Vielmehr ist es die Art und Weise, wie das Licht in das Auge fällt und auf die Netzhaut fokussiert wird, die zu Kurzsichtigkeit führt.
Du kannst auch einen formlosen Brief ans Servicecenter Fahrgastechte schreiben. Du musst nicht zwingend das Online Formular nutzen.
Ich denke, es geht um Cannabis. Mary on a cross - das hört sich flüssig ausgesprochen fast wie Marihuana Cross an, also Marihuana Kreuz. Manche bauen sich ihren Bubatz halt wie ein Kreuz. Auch andere Stellen deuten darauf hin, dass es um Marihuana bzw. Drogen allgemein geht.
Aber wie so oft gibt es bei sowas nicht eine richtige Interpretation, sondern viele verschiedene, die alle valide sind, solange sie am Text belegbar sind.
Für mich persönlich gibt es da viele Gründe. Fernzüge halten viel seltener als Regionalzüge und haben meistens auch nicht so eine starke Beschleunigung. Dann sind sie auch meistens besser gefedert und besser schallisoliert, sodass sich das Fahren nicht so ruckelig anfühlt. Durch die selteneren halte finden auch seltener hektische Fahrgastwechsel statt, was für eine entspanntere Atmosphäre sorgt. Außerdem sind natürlich die sitze bequemer und die Züge haben ein allgemein hochwertigeres Design. Diese Faktoren führen dazu, dass ich eine Fahrt in einem Fernzug deutlich angenehmer finde als in einem Regionalzug.
Sollte sich bei der Kontrolle herausstellen, das du nichts verbrochen hast, könntest du ja die Polizisten bitten, kurz zur DB Information mitzukommen und dem DB Mitarbeiter zu bestätigen, dass der gebuchte Zug aufgrund einer Polizeikontrolle verpasst wurde. In so einem Fall wird bestimm kulant gehandelt und die Zugbindung aufgehoben. Je nach Tarif ist das aber gar nicht nötig, z.B. beim Flexpreis darf man eh jeden Zug auf der gebuchten Strecke nehmen.
Um Zug sitzenbleiben. Eventuell auf Kosten der DB was essen oder trinken. Danach ein Fahrgastrechteformular ausfüllen. Bei Bedarf auch kacken.
Beim Busfahrer, an einem Ticketautomaten, online oder am Fahrkartenschalter.