Bekomme ich Gehalt bei Freistellung?

4 Antworten

Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag. Bis zum Vertragsende muß dein Gehalt bezahlt werden, gleichgültig, ob du freigestellt bist oder nicht.

Außerdem muß sie die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Die ist sicherlich länger als nur von jetzt bis zum 31. August, oder? Das mußt du bitte überprüfen, da ich nicht weiß, wann du die Kündigung erhalten hast.

Widersprich der Kündigung schriftlich per Einschreiben mit der Begründung, dass die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und dass dir bis zum Vertragsende am 30. September das Gehalt zusteht! Der Ordnung halber teile ihr mit, dass du bis zum Vertragsende selbstverständlich für eine Mitarbeit im Unternehmen zur Verfügung stehst.


Hexle2  20.08.2021, 10:20
Widersprich der Kündigung schriftlich per Einschreiben mit der Begründung, dass die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und dass dir bis zum Vertragsende am 30. September das Gehalt zusteht!

Was soll das bringen? Absolut nichts!

Falls die Kündigung nicht rechtens ist, hilft nur eine Kündigungsschutzklage die innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung einzureichen ist.

Passiert das nicht, kann man hundert Briefe schreiben, die Kündigung ist dann wirksam obwohl nicht rechtens.

Katharina010  20.08.2021, 10:26
@Hexle2

Ja, das mit der Kündigungsklage ist mir bekannt. Ich habe aber irgendwie noch im Hinterkopf, dass man der Kündigung widersprechen muß und dass man vor allem auch seine Arbeitskraft bis zum Vertragsende anbieten muß, damit nicht behauptet werden kann, dass man gar nicht mehr arbeiten wollte und die Freistellung deshalb erfolgte (Stichwort Arbeitsverweigerung).

Hexle2  20.08.2021, 10:37
@Katharina010

Das mit der "Arbeit anbieten" hat mit § 615 BGB zu tun, dem Annahmeverzug.

Außerdem wurden die Schlüssel abgegeben, als die schriftliche Freistellung eintraf. Nur der Fahrzeugschein befindet sich noch beim FS

habe zum 30.09.21 fristgerecht gekündigt.
einen Brief mit einer Kündigung zum31.08.21.

Bist Du noch in der Probezeit, dass Deine Chefin Dir zu einem früheren Zeitpunkt kündigen kann? Was gilt für eine Kündigungsfrist und wann hast Du die schriftliche Kündigung Deiner Chefin erhalten?

Davon mal abgesehen ist sie verpflichtet, Dich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu bezahlen. Ob es eine Freistellung gibt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Hast Du eigentlich eine unwiderrufliche oder eine widerrufliche Freistellung bekommen?

Ist die Freistellung unwiderruflich, kann ein AG da auch evtl. vorhandene Übersstunden vom Zeitkonto und auch den evtl. vorhandenen Resturlaub einrechnen.

Bei einer widerruflichen Freistellung darf Urlaub nicht eingerechnet werden.

. Eigentlich ist es deren Eigentum, jedoch habe ich das Gefühl, dass ich sonst nichts mehr in der Hand habe.

Selbstverständlich hast Du etwas "in der Hand". Es ist doch nachweisbar, dass ein Arbeitsverhältnis für August besteht.

Wenn du zum 30.09. Gekündigt hast, kannst du nicht mehr zum 31.08. Gekündigt werden. Dein Vertrag gilt bis Ende September und bis dahin musst du auch bezahlt werden.

Wenn dich dein AG nicht mehr beschäftigen möchte, ist das im Grunde sein Problem.


Keine Angst. Dein Arbeits-/Anstellungsvertrag ist nach wie vor in Kraft und endet erst am 31.08. Solange hast Du auch Anspruch auf Deinen Lohn/Gehalt.


weezybreezy27 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 10:00

Auch bei einer Freistellung? Manche sagen, dass man bei einer Freistellung nicht unbedingt Geld kriegt.

Bauwerk5MaCC  20.08.2021, 10:01
@weezybreezy27

Doch, es gibt weiterhin den vereinbarten Lohn. "Freistellung" ist so etwas wie bezahlter Sonderurlaub.