Kein Lohn nach fristgerechte Kündigung?

1 Antwort

Bei variablem Lohn, etwa durch Überstunden oder Schicht- und Feiertagszuschläge reichen die Dokumente (Stundenzettel) am 25. des Monats, wenn die Abrechnung gemacht wird, nicht aus.

Ich denke, du hast einen Anspruch auf eine Abschlagzahlung.


KeinLohn2323 
Beitragsersteller
 30.11.2023, 13:54

Dass heißt?

10tel  30.11.2023, 13:57
@KeinLohn2323

Empfehle ich nicht, Emails lässt man gerne mal liegen. Aber du weißt am Besten, wie ihr in eurer Bude kommuniziert.