Bekomme ich einen armahnung?
Ich habe mir vor Drei Tagen bo2 illegal runter geladen(torrent)aber ich wusste nicht das es illegal ist bin erst 12 Dan habe ich es gegoogelt ob es illegal und es ist illegal jetzt habe ich angst von der Abmahnung habe ich keine angst von eltern habe ich angst und sorgen weil mein vater für ein Fahrrad gespart hat und wenn ich jetzt einen Abmahnung bekomme kann er sie das Fahrrad nicht kaufen
Wohn in Österreich
3 Antworten
Das Herunterladen ist nicht illegal, wohl aber das Teilen/Hochladen, was bei Torrent-Netzwerken oft zeitgleich geschieht.
Sofern eine Kanzlei etc. auf den Upload aufmerksam wurde, kann es sein, dass Deine Eltern Post von diesen bekommen werden (besagte Abmahnung).
Weil er gleichzeitig hochgeladen hat, das Hochladen ist verboten (Sharing).
@MeisterRuelps Hochladen ? Nirgendwo hat er das hochgeladen
Der Torrentclient lädt immer zeitgleich Dateien hoch, die Du herunterlädst, so funktioniert das BitTorrent Netzwerk.
@MeisterRuelps egal ich sage einfach nichts mehr
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/abmahnung-filesharing/
Bitte sehr etwas weiter nach unten scrollen. --> Ist Filesharing bzw. das Nutzen einer Tauschbörse illegal?
Was wird genau abgemahnt?
Beim Filesharing wird in der Regel nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken in einer Tauschbörse abgemahnt. Viele Nutzer sind sich Ihrer Schuld jedoch nicht bewusst, da Sie nicht wissen, dass sie bei den meisten Tauschbörsen während des Downloads gleichzeitig zum Anbieter werden. Wichtig für den weiteren Verlauf einer Filesharing Abmahnung ist jedoch, ob Sie lediglich der Anschlussinhaber oder Täter sind.
Dazu kommt, dass der Download nur dann illegal ist, wenn das Werk offensichtlich aus einer illegalen Quelle stammte (wird selbst im Video gesagt). Du hast mir also immer noch keinen entsprechenden Beweis geliefert, ergo kann man das nicht immer eindeutig sagen. Wo steht das in den Gesetzen?
Zudem ist Dein Video von 2013 (!)
[editiert durch Support, bitte sachlich bleiben] Der Fragesteller hat Call of Duty: Black Ops II per Torrent geladen. Selbst wenn er es über einen One-Click-Hoster geladen hätte wäre dies ILLEGAL, da das Spiel Urheberrechtlich geschützt ist, und er es egal wie aus einer Offensichtlich rechtswidrigen Quelle geladen hat, wenn es denn kostenlos ist/war.
Wenn es auf einer Seite alle Spiele, Musikalben oder Filme KOSTENLOS zum Download angeboten werden, ja dann muss man schon den IQ eines Toastbrotes haben um nicht zu checken, dass dies eine offensichtlich rechtswidrige Quelle ist, und der Download dann in dem Fall ILLEGAL ist.
Und du schreibst, dass der Download von einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht illegal ist. Das ist einfach falsch!
Bleib mal lieber bei deiner Chemie!
Ich habe Deinen Link aufgegriffen und widerlegt, gleichzeitig habe ich einen Link von derselben Kanzlei Dir gezeigt, wo erörtert wird, was genau abgemahnt wird. Du musst hier nicht beleidigend und unsachlich werden.
Ich habe Dir einen legitimen Beweis geliefert, jedoch fehlt von Dir jeglicher Gegenbeweis.
Du hast gar nichts wiederlegt! In dem Link steht auch nicht, dass ein illegaler Download nicht illegal wäre!
Da steht nur, dass in der Regel der Upload abgemahnt wird. Doch nur weil nur ein Upload angemahnt wird bedeutet dies nicht, dass ein Download straffrei wäre.
Natürlich steht es dort, in Bezug auf Filesharing, hier noch einmal das Zitat:
Beim Filesharing wird in der Regel nicht das Herunterladen, sondern das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Werken in einer Tauschbörse abgemahnt. Viele Nutzer sind sich Ihrer Schuld jedoch nicht bewusst, da Sie nicht wissen, dass sie bei den meisten Tauschbörsen während des Downloads gleichzeitig zum Anbieter werden. Wichtig für den weiteren Verlauf einer Filesharing Abmahnung ist jedoch, ob Sie lediglich der Anschlussinhaber oder Täter sind.
Willst du es nicht verstehen? Dort steht NICHT dass es legal ist. Dort steht lediglich, dass es in der Regel nicht abgemahnt wird. Das heißt nicht, dass es legal ist.
Aber gut ... dann geht es jetzt los!
9. Ist das Herunterladen von Filmen oder Musik legal?Während das Hochladen eines Kinofilmes ins Internet, beispielsweise auf eine Filesharing-Plattform, eigentlich immer gegen das Urheberrecht verstößt, ist die Rechtslage beim Herunterladen nicht ganz so eindeutig. Das Herunterladen ist verboten, wenn man davon ausgehen kann, dass es sich um eine illegale Kopiervorlage handelt.
Stichwort, offensichtlich rechtswidrige Quelle!
Weiter:
Grundsätzlich ist es verboten, urheberrechtlich geschütztes Material im Internet zu verbreiten oder herunterzuladen. Wird eine Verletzung des Urgeberrechts festgestellt, dann hat der Rechteinhaber einen Schadensersatzanspruch. Da solche Urheberrechtsverletzungen im Internet tagtäglich in großem Ausmaß stattfinden, geschieht eine Strafverfolgung nur bei einem kleinen Prozentsatz der Fälle.
Stichwort urheberrechtlich geschützt
Weiter:
Urheberrecht und illegale Download-AngeboteEs gibt zwar jede Menge Musik, Hörbücher, Filme, E-Books und andere Inhalte im Internet, aber nicht alles davon ist legal. Das Urheberrecht besagt: Macht der Anbieter Inhalte „offensichtlich rechtswidrig“ öffentlich zugänglich, ist nicht nur das unbefugte Tauschen und Weiterleiten, sondern bereits das Herunterladen ein Urheberrechtsverstoß ( Paragraf 53 Urheberrechtsgesetz).
Weiter:
StrafbarkeitDie unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann Geld- oder Haftstrafen oder Geldbußen nach sich ziehen. Die entsprechenden Straf- und Bußgeldvorschriften ergeben sich aus §§ 106–111a UrhG. [1] Mittlerweile ereignen sich viele Urheberrechtsverletzungen im Internet. Internettypische Vervielfältungshandlungen im Sinne von § 106 UrhG sind das Streamen und der Download von Musikdateien sowie das Kopieren von längeren Textpassagen. Zu beachten sind aber insoweit die §§ 44a, 53 Abs. 1 UrhG. Die Strafverfolgung setzt in der Regel einen Strafantrag voraus ( § 109 UrhG).
Werden technische Schutzmaßnahmen ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch im Sinne des § 53 Abs. 1 UrhG umgangen, ist dies nicht nach § 108b Abs. 1 UrhG strafbar. Dafür fehlt es an einer ausdrücklichen Strafbestimmung. [2]§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Vermutlich bist du auch noch der Meinung, dass Streaming aus illegalen Quellen nicht strafbar wäre. Aber warte, da habe ich auch noch einen für dich!
Im Juni 2014 entschied der EuGH, dass Streaming von der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen sei, denn die dabei auf den Computer geladenen Daten seien „vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens“. Das bloße Betrachten urheberrechtlich geschützter Werke im Webbrowser oder über einen Streaming-Client stellt demnach zunächst keinen Rechtsverstoß dar. Allerdings urteilte der EuGH ebenso, dass ein Rechtsverstoß vorliegen könnte, wenn der Stream aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle gespeist wird. Das bloße Betrachten ist also nur dann kein Rechtsverstoß, wenn der Einsteller des Streams nicht selbst gegen Urheberrecht verstößt oder dies für den Betrachter zumindest nicht erkennbar ist.
Das Herunterladen ist nicht illegal
Natürlich ist das Herunter laden strafbar/illegal. Oder lebst du in einem anderem Land als Deutschland?
Downloader werden lediglich nicht, oder kaum verfolgt. Aber die Tatsache macht es nicht legaler.
Wo steht denn, dass das Downloaden strafbar/illegal ist?
Ernsthaft? JEDER Download von Urheberrechtlich geschützten Dingen aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen ist illegal!
Darum noch mal ... wohnst du in einem anderem Land als Deutschland?
Ich habe Dich ernsthaft gefragt, ob Du Deine Aussage belegen kannst. Selbst der Solmecke hatte es mal in seinen Videos klargestellt, dass nicht das Herunterladen ein Problem darstellt, sondern das gleichzeitige Verbreiten (Teilen).
Da du noch nicht strafmündig bist, kriegen deine Eltern die Strafe wenn eine kommt.
Ja, es ist möglich, dass du eine Abmahnung bekommst. Das können dann mal schnell ein paar Hundert bis Tausend Euro sein. [Bei einem Spiel eher weniger]
Aber hier kann dir das keiner sagen.
@MrminiUnlegit Bei einem Film musste mein Bruder 50€ bezahlen ich glaube nicht das er so viel bezahlen musst für ein Spiel.
Jetzt schau bitte noch mal, was genau ich geschrieben habe und überlege ob dein Kommentar nötig ist.
@MeisterRuelps Wie kann das nicht illegal sein mein Bruder hat selber eine Strafe bekommen weil er ein Film heruntergeladen hat von Torrent.