Bekomme ich Arbeitslosengeld wenn mich der AG Mitten in der Probezeit kündigt?

3 Antworten

Der Arbeitgeber kann Dir kündigen.

Wann er das tut,. ist grundsätzlich egal, sofern Du bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn Du keinen alten nicht verbrauchten ALG - 1 Anspruch mehr hast, würde kein ALG - 1 Anspruch bestehen, weil Du die Anwartschaftszeit nicht erfüllt hättest.

Dafür muss man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.


MarcoReUs628 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 17:04

Ich hatte davor eine Ausbildung gemacht, 3 Jahre lang

isomatte  07.09.2024, 17:10
@MarcoReUs628

Wenn Du da eine Azubivergütung bekommen hast und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, dann besteht auch Anspruch auf ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit.

Dann hast Du ja innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

In deinem Fall sollte der max. Anspruch dann bei 12 Monaten liegen.

Wärst Du gleich nach der Ausbildung arbeitslos geworden und hättest einen ALG - 1 Antrag gestellt, hätte man deinen Anspruch im Normalfall aus der letzten vollen Nettovergütung berechnet.

Davon hättest Du dann als Single etwa 60 % an ALG - 1 bekommen.

Sonst berechnet sich der Anspruch im Regelfall aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate oder auch Nettoeinkommen und davon dann etwa 60 % an ALG - 1.

Anspruch auf ALG1 besteht erst nach 6 Monaten nahtloser Beschäftigung.


herzilein35  07.09.2024, 14:06

12 Monate

isomatte  07.09.2024, 16:55
@herzilein35

Wenn die Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit erfüllt sind, würden tatsächlich schon 6 Monate mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung innerhalb von 30 Monaten ausreichen.

isomatte  07.09.2024, 16:54

Das würde nur bei erfüllen der Voraussetzungen für die kurze Anwartschaftszeit zutreffen, für die normale Anwartschaftszeit muss man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.