Beitragsbemessungsgrenze pro und contra?
3 Antworten
Wo?
In der Rentenversicherung?
In der Pflegeversicherung?
In der Krankenversicherung?
In der Arbeitslosenversicherung?
Es sind Versicherungen mit Leistungen
Zu
a) Nur wenn auch die Rente nicht gedeckelt wird, aber dann können (sehr) Gutverdiener sehr hohe Renten erhalten und sehr früh (trotz Abschlägen) sehr lange eine Rente beziehen. Das ist schlecht für die anderen Rentenbezieher
b) Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gedeckelt, also ist es gerecht die Beiträge zu deckeln.
c) Die Leistungen im Krankheitsfall sind unbegrenzt, also wäre ein Entfall der Beitragsbemessungsgrenze überlegenswert. In Konkurrenz zur PKV entstünde hier aber eine Grenzziehung wenn der Zugang zur PKV nicht überarbeitet wird.
d) Wenn es keine Obergrenze zur Bezugshöhe von ALG1 gibt braucht es keine Beitragsbemessungsgrenze.
Solange die Sozialversicherung eine "Versicherung" ist, muss der Beitrag begrenzt sein.
Ohne Beitragsbemessungsgrenze müsste das gesamte System umgekrempelt werden.
Ich sehe hier ein Problem in der zu erwartenden Restlebensdauer! Die "Sehr" Gutverdiener können zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei guter Gesundheit, langer Rentenlaufzeit und hoher Rentenleistung aussteigen. Das wird dann zum Minusgeschäft für die anderen Rentenbezieher.
Da sehe ich kein Problem.
Ein früherer Rentenbezug mit Abschlägen von bis zu 14,4% ist für die Rentenversicherung kein Verlustgeschäft. Es ist ein Verlustgeschäft für den Rentner, wenn er sehr alt wird und der Abschlag dadurch höher wird als die „Vorauszahlung“ bis zur Regelaltersrente.
Höhere Einzahlungen, aus denen höhere Rentenbeträge erwachsen, sind kein Verlustgeschäft, denn der Zeitraum, bis die Beiträge sich „rentieren“ (also die Rentenzahlung die Beitragszahlung übersteigt) ändert sich dadurch nicht.
denn der Zeitraum, bis die Beiträge sich „rentieren“ (also die Rentenzahlung die Beitragszahlung übersteigt) ändert sich dadurch nicht.
Dieser Zeitraum ändert sich nicht, jedoch liegt bei den Superrentnern der Anteil der Langzeitrentner deutlich höher. Diese Mehrverdiener haben eher keine arbeitsgeschädigten Knochen und Organe, dafür oft ein höheres Gesundheitsbewusstsein und leben ( Vorsorge etc.) es auch.
Das ist der Punkt der den Dachdecker und die Friseuse belastet......
BTW: Wir zahlen heute noch für die Vorruhestandsrentner der 90er Jahre als man 55jährige bei voller Gesundheit rausexpetiert und in die Rente reingeschoben hat. Von denen leben auch noch überproportional viele im Vergleich zur gleichen Altersgruppe mit Regelaltersrente.
Die Rente ab 55 gab es noch nie, du meinst den Vorruhestand. Die vorzeitige Rente für Frauen und die Arbeitslose bzw. nach Altersteilzeit ab 60 wurden längst abgeschafft.
Die anderen vorzeitigen Altersrenten stehen auf dem Prüfstand - vor allem die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (die fälschlicher Weise „Rente mit 63“ genannt wird).
Ohnehin muss es eine Rentenreform geben, denn momentan läuft einiges schief.
Die Rente ab 55 gab es noch nie, du meinst den Vorruhestand. Die vorzeitige Rente für Frauen und die Arbeitslose bzw. nach Altersteilzeit ab 60 wurden längst abgeschafft.
Wie wir das KInd auch nun nennen, die "Vorruheständler" sind immer noch überproportional im Rentenbezug, ihre Alterskollegen mit Regelaltersrente nicht mehr in dieser prozentualen Häufigkeit.
Wenn überhaupt, dann funktioniert das nur bei der Rente. Bei Krankenversicherung und Pflegeversicherung funktioniert das nicht.
Bei der Rente wird es dann auch schwierig, wenn ein Manager oder Unternehmer plötzlich Ansprüche gegen die Gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von mehreren Millionen pro Jahr geltend machen kann.
Das habe ich in meiner Antwort aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sozialversicherungen!
In der Schweiz funktioniert das wunderbar. Da ist die Rente allerdings auch gedeckelt. Man kann man sich darüber streiten, ob das gerecht ist.
Der Vorruhestand ist eine arbeitspolitische Maßnahme - ebenso wie die Altersteilzeit. Mit der Rente hat das nichts zu tun.
Allerdings stimmt es, dass die Lebenserwartung mit dem Arbeitseinkommen steigt, vor allem, wenn der Ruhestand relativ früh beginnt.
Pro: Beschäftigte und Selbständige mit einem Einkommen über der JEAG würden verstärkt in die PKV abwandern.
Contra: Gutverdiener werden bevorzugt, weil sie prozentual weniger zahlen als jemand, der weniger verdient.
Nein. Die jährliche Erhöhung der BBG schadet dem ja auch System nicht, eine Aufhebung erst recht nicht. Im Gegenteil, es kämen mähr Beiträge rein und man könnte ggf. den Beitragssatz in der KV, PV senken.
Es würden lediglich höhere Rentenansprüche für Gutverdiener entstehen und es gäbe für sie keine Kürzung der Ansprüche aus Kindererziehungszeiten bei vorzeitiger Arbeitsaufnahme.
Was spricht dagegen?