Hausverbot für "Freundin"?
Hallo!
Situation: Ehepartner leben getrennt im selben Haus (Trennungsjahr im Hinblick auf Scheidung). Beide sind Eigentümer.
Frage: Kann der (noch) Ehemann ein Hausverbot gegen eine (ehemals) gemeinsame Freundin gemäß der Paragraphen 1004 und 1011 BGB aussprechen?
3 Antworten
Da er nicht Alleineigentümer ist, bin ich der Ansicht, dass er das nur mit der Noch-Ehefrau zusammen tun könnte.
Bin aber keine Rechtskennerin. 🙂
Ja er kann ein Hausverbot für die eigene Wohnung aussprechen. Jedoch nicht für den Zugang der Freundin zu seiner Ex.
ok. Das darf er dann tatsächlich. Die Freundin von der Ex muss draußen bleiben...
Was haben die Paragrafen denn mit einem Besuch zu tun?
Und solange die Freundin nichts anstellt kannst du ihr das Haus nicht verbieten.
Paragrafen gelesen? Die "Störung" gemäß 1004 geht mit Verleumdung einher.
Das Eigentum wird beeinträchtigt. Der Ex-Mann wird verleumdet. Die Wohnung bzw. das Haus ist kein geschützter Ort mehr.
Es gibt keine getrennten Wohnungen. Es ist ein Haus. Er im Keller, Sie im Erdgeschoss. Er möchte der Freundin den Zugang zum Haus bzw. gesamten Grundstück verwehren.