Hausverbot für "Freundin"?

3 Antworten

Da er nicht Alleineigentümer ist, bin ich der Ansicht, dass er das nur mit der Noch-Ehefrau zusammen tun könnte.

Bin aber keine Rechtskennerin. 🙂

Ja er kann ein Hausverbot für die eigene Wohnung aussprechen. Jedoch nicht für den Zugang der Freundin zu seiner Ex.


CharlieWhiskey 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 13:06

Es gibt keine getrennten Wohnungen. Es ist ein Haus. Er im Keller, Sie im Erdgeschoss. Er möchte der Freundin den Zugang zum Haus bzw. gesamten Grundstück verwehren.

Was haben die Paragrafen denn mit einem Besuch zu tun?

Und solange die Freundin nichts anstellt kannst du ihr das Haus nicht verbieten.


CharlieWhiskey 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 12:48

Paragrafen gelesen? Die "Störung" gemäß 1004 geht mit Verleumdung einher.

CharlieWhiskey 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 14:37
@JollySwgm

Das Eigentum wird beeinträchtigt. Der Ex-Mann wird verleumdet. Die Wohnung bzw. das Haus ist kein geschützter Ort mehr.