Beim Probe Feueralarm die Scheibe eingeschlagen, muss ich sie bezahlen?
Hallo, vor ein paar Wochen war in der Schule Probe Feueralarm. Ich war während dem Alarm auf dem Schulklo. Als ich fertig war und raus gehen wollte waren bereits alle Brandschutztore zugesperrt und ich konnte nicht mehr auf normalen Wege flüchten. Darauf habe ich mir einen Feuerlöscher geschnappt und mit dem die Glaswand eingebrochen um nach draußen zu fliehen. Jetzt droht mir der Schulverweis und auch mein Zeugnis wird einbehalten bis die offene Forderung für die Glasscheibe bezahlt ist. Ich habe leider kein eigenes Geld um die Scheibe zu bezahlen und meine Eltern sehen das auch nicht ein die Scheibe zu bezahlen. Was mache ich jetzt? Ohne Zeugnis komme ich auch nicht an einer anderen Schule in die nächste Stufe.
Hast du eine Haftpflichtversicherung? Die übernimmt im Regelfall auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Nein leider, bin Schüler
6 Antworten
Die Geschichte ist an mehren Stellen reichlich haarsträubend und wenn deine Schilderung so vollständig und wahrheitsgemäß ist, ein handfester Lokalskandal.
Dass während einem Feueralarm Schüler im Schulgebäude eingeschlossen werden, darf überhaupt nicht passieren.
Ich stelle mir allerdings die Frage: Ließen sich die Türen wirklich nicht von innen öffnen? Normalerweise ist das zwingende Vorgabe im Brandschutzkonzept. Wenn das nicht möglich ist, wäre das neben einer Beschwerde beim Schulamt auch noch ein Fall für das Bauamt.
Die Einbehaltung des Zeugnisses entbehrt in jedem Fall jeder rechtlichen Grundlage. Ob hier ein Schadensersatzanspruch der Schule besteht, müssen die Juristen klären. Nach deiner Schilderung bezweifele ich es aber sehr.
Ach Mist, ist hätte doch vorher das Profil prüfen sollen... Sei es drum. Aber danke für die Info.
Ich habe hier in HH mal ein bisschen rumtelefoniert. Und die Geschichte ist, nach Meinung aller Lehrer, völlig absurd. Alle Türen in den Schulen hier haben "Panikschlösser". Die kann man immer von innen aufmachen. Selbst wenn abgeschlossen sein sollte. Was aber im Fall einer Alarmübung keine Lehrkraft jemals täte. Warum auch.
Was aber im Fall einer Alarmübung keine Lehrkraft jemals täte.
Lehrer kommen -wie alle Menschen- gelegentlich auf bekloppte Ideen.
Aber dass sich die Türen nicht von innen öffnen lassen, konnte ich mir auch nicht so recht vorstellen. Das nimmt doch kein Brandschutzsachverständiger ab, jeder Brandschutzplan für öffentliche Gebäude, den ich in den letzten Jahren gesehen habe, schreibt explizit einen Notöffnungsmechanismus von innen vor.
Sollte man tatsächlich dein Zeugnis einbehalten, bliebe dir nur der Rechtsweg. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Schule einen berechtigten Forderungsanspruch durchsetzen kann. Eine vorsätzliche Sachbeschädigung liegt bei einer Flucht bei einem Feueralarm nicht vor. Es ist sogar möglich, dass hier die Versicherung haftet.
Natürlich geht man ungern zum Anwalt wegen solchen Angelegenheiten. Deine Eltern sollten einen Brief an die Schulleitung aufsetzen:
- konkrete Forderung (!) des Zeugnisses. Man kann keine Dokumente als Druckmittel für völlig zusammenhanglose Ereignisse vorenthalten. Das ist grob unseriös und ein Stück weit gibt die Schule hiermit zu, dass sie wahrscheinlich keinen rechtlich sicheren Anspruch hat.
- der (unangekündigte?) Alarm kann dich in Todesangst versetzt haben. Will die Schule bestreiten, dass Kinder um ihr Leben fliehen dürfen? Ich bezweifle, dass man sich traut, sowas schriftlich festzuhalten. Somit würde man Schülern androhen, etwaige Schäden auf Fluchtwegen zu ahnden. Das wäre eine gefährliche Regelung, da im echten Notfall jemand aus Angst vor Strafen zu Schaden kommen könnte.
- jegliche Zahlungen werden abgelehnt, außerdem müsste erst einmal eine Reparatur erfolgen, sodass ein Fachmann den Schaden in Rechnung stellt. Auf keinen Fall wird "einfach so" Geld von privat an die Schule übergeben.
- die Haftung der Versicherung soll geprüft werden.
Würde das dem schulamt melden. Die haben dich ja da zurück gelassen. Stell dir vor, es hätte wirklich gebrannt. Man soll erstens nicht vergessen und zweitens nicht eingesperrt werden
Das ist natürlich quatsch, weil es keine Brandschutztore gibt, die man so verschließt, dass man nicht mehr rauskommt. So etwas gibt es vielleicht noch in Afrika aber nicht Land der DIN.
Brandschutztüren lassen sich immer per Hand öffnen, den dazu sind sie ja da, das sich zwar ein Feuer nicht unkontrolliert verbreiten kann, aber sie dürfen ja keine Menschen einsperren.
Das jemand so in Panik gerät das er die Tür nicht öffnet wäre eher möglich.
Dann zahlt es aber normal entweder die Gebäudeversicherung oder die Privathaftpflicht dessen der etwas eingeschlagen hat. Privathaftpflichtversicherung hat heute eh jeder.
Brandschutztore haben keine Tür wo man durchgehen kann, Sie sollen im Brandfall vermeiden, dass das Feuer in das nächste Gebäudeteil rüberspringt.
Entweder haben sie eine Tür oder lassen sich aufziehen.
Sollte deine Schilderung zutreffen, wäre die Schule bis zur Nachbesserung erst Mal zu
Sie haben keine Tür und ich wüsste bis heut nicht, wie ich das Tor aufziehen lassen hätte können...
Das ist aber definitiv vorgeschrieben, denn im Ernstfall ist das Leben der eingeschlossenen Personen ja wichtiger als den Übergriff auf den nächsten Gebäudeteil zu verhindern.
,, Privathaftpflichtversicherung hat heute eh jeder." noch lange nicht jeder
Der Fragesteller ist offensichtlich ein Troll:
https://www.gutefrage.net/frage/ich-habe-zu-viel-geld-wie-gebe-ich-es-am-besten-aus