Bei Krankmeldung Stunden abziehen?

9 Antworten

Bei einer Erkrankung musst du so gestellt werden als hättest du gearbeitet.

Gesund hättest du an vier Tagen gearbeitet und dafür auch 32 Studen auf dein Arbeitszeitkonto bekommen. Nich weniger und nicht mehr als jetzt, wo du krank bist.

Umgedreht ist es auch so: Wenn du von Donnerstag bis Sonntag krankgeschrieben wärst und an allen Tagen gearbeitet hättest, dann wären dir auch 32 Wochnstunden gutgeschrieben worden - einschließlich des Wochenendes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Sofern für die Arbeitstage eine AU vorliegt, müssen dir die Stunden bezahlt werden, die du laut Dienstplan gearbeitet hättest. Ändert der Arbeitgeber kurzerhand deine Arbeitstage als freie Tage ab, möchte er sich die Lohnzahlung sparen. Das ist Betrug und kann (und sollte!!!) angefochten werden. Dazu kann man vor dem Arbeitsgericht auch ohne Anwalt vorsprechen und die Lohnzahlung einklagen.

Ich habe selbst einen sehr langen Rechtsstreit mit meinem letzten AG hinter mir, aus fast gleichem Grund. Man darf so etwas kein einziges Mal durchgehen lassen! Denn wenn es bei dir bei drei, vier Tagen schon so passiert, dann stelle dir folgende Situation vor: Du fällst 3 Wochen aus und bekommst diese 3 Wochen nicht bezahlt. Das führt zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten!

Arbeitgeber, die das in kleinem Rahmen machen, scheuen meist auch nicht davor, das in größerem Rahmen ohne Skrupel fortzuführen. Dagegen muss man rechtlich vorgehen. Es lohnt sich keinesfalls, das zu dulden, weil die Arbeit einem Spaß macht oder man den Betrieb so toll findet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist völlig korrekt.

Dir wurden doch keine Stunden "abgezogen". Du hättest während der Woche laut Dienstplan vier Arbeitstage gehabt und genau diese wurden Dir bezahlt.

Dein AG hat sich an das Entgeltfortzahlungsgesetz gehalten. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Steht ein Arbeitsplan fest, wird der AN bei Krankheit so bezahlt, wie er ohne Krankheit bezahlt worden wäre.

Wo sind dann "Minusstunden" entstanden? Diese "Minusstunden" hättest Du doch laut Arbeitsplan auch gehabt, wenn Du gearbeitet hättest. Da wären doch auch nur vier bezahlte Tage in Rechnung gekommen.

Wenn ich das richtig verstehe, hattest du in der Woche 4 Arbeitstage, die in der Abrechung auch

als Arbeitszeit berechnet

wurden, wie du schreibst. Das wäre doch korrekt. Und du hättest auch bei Einhaltung des Dienstplanes 8 Stunden minus.

Wie ist bdenn deine Wochen-Sollarbeitszeit? 4 Tage oder 5 Tage?

dann wirst bereits vor AU diese Std. im Minus. Durch eine Krankheit können keine Minusstunden aufgebaut werden.

bei einer 4-Tagewoche werden auch nur die in Anrechnung gebracht.