Behinderten Sohn?

7 Antworten

Da gibts leider nicht so viele Möglichkeiten. Am besten wäre dann wohl eine Wohnung wo das niemanden stört. ( alleinlage )

Alles andere ist trotzdem Ruhestörung.

Das kann hier niemand wirklich beurteilen. Wenn der Vermieter tatsächlich kündigt und sie nicht auszieht, wird es vor Gericht gehen. Und wie der Richter urteilt, kann man nicht absehen.

Muss es denn eine Wohnung sein? Wäre ein freistehendes Haus nicht besser? Je nach Lage bekommt man die ja auch recht günstig zur Miete.


Hans1968 
Beitragsersteller
 13.05.2021, 10:38

Bei uns sehr teuer

0

Ich gebe im Kern erst einmal Leon677 Recht - allerdings ist hier wichtig zu wissen, dass auch Kinder nicht rund um die Uhr schreien und Lärm machen dürfen (auch das muss im ertragbaren Rahmen sein). Die Frage ist halt auch wie laut es bei den Nachbarn ankommt und wie lange diese Anfälle dauern...Wenn du jetzt sagst er schreit nachts 3 Stunden lang oder jede Stunde mal, dann muss das nicht akzeptiert werden. So Leid das mir für dich in der Situation auch tut. Ihr solltet euch mal Alle zusammensetzen (sofern es Corona zulässt) und versuchen die Möglichkeit auszuloten und zu schlichten (ich denke du kannst ja auch nachvollziehen wieso sich die Mieter da beschweren)

Er wird Gutachten über seine Behinderung haben. Zudem kann er es ja nicht wissen, wie ein Kind. Das müssen Mieter hinnehmen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung mein Nachbar ist 45 Autist und Geistig so ungefähr 10,schreit auch 24/7 (etwas überspitzt, aber es ist bei uns selten ganz ruhig)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist der Sohn geistig behindert, und je nach Schwere der Behinderung auf der geistigen Entwicklungsstufe eines Kindes oder gar eines Kleinkindes, dann ist er rechtlich auch als Kind eingestuft.

Kindergeschrei, Herumtoben, Kinderlärm, muss bis zu einem gewissen Maß toleriert werden, wenn ein Kleinkind Zähne bekommt, die Windel voll ist, der Bauch schmerzt, oder sonst was nicht passt, dann schreit es, egal zu welcher Uhrzeit.

Eine Kündigung deshalb ist kaum durchsetzbar.


Hans1968 
Beitragsersteller
 12.05.2021, 11:24

Ja geistig ,schreit auch nachts.23J.,Mieter beschweren sich.

0
Leon677  12.05.2021, 22:32
@Hans1968

Das Alter ist wie geschrieben unerheblich, relevant ist das geistige Alter. Hat er auch eine Körperbehinderung und oder Sinnesbehinderung?

Wenn er nachts schreit ist es relevant weicher Umfang das ganze hat. Also schreit er mal oder ständig und mit welcher Intensität.

Bei "mal" ist das auszuhalten, in anderen Fällen, müsste ggf. physiologisch oder medikamentös vorgegangen werden.

Es ist ein sehr heikles Thema, dessen bin ich mir bewusst, ich bin ein klarer Gegner der häufig in Altenheimen oder Krankenhäusern angewandten Methode, des medikamentösen Vollstopfen, satt, sauber, ruhig, Ende.

Ganz viel Glück und alles Gute euch!

1