Begriffserklärung; Täter, Mittelbarer Täter.....?

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Guten Tag!

Macht der Mittelbare Täter noch irgendwas anderes?

Ein Täter ist im Sinne des Strafrecht derjenige, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, die gesetzlich bestimmt ist. Der Täter wird entweder bestraft, wenn er die Tat selbst oder durch einen anderen begeht (vgl. § 25 Abs. 1 StGB). Letzteres ist ein Fall der sogenannten ,,mittelbaren Täterschaft". Dabei nutzt der Hintermann (=Täter) eine andere Person als sogenanntes ,,menschliches Werkzeug" zur Begehung einer Straftat. Das menschliche Werkzeug unterliegt dabei einem Defizit: er handelt entweder tatbestandslos, rechtmäßig oder nicht schuldhaft.

Beispiel: Der A zeigt seinem 10-jährigen Sohn S im Restaurant eine Jacke. A gibt vor, dass es seine eigene Jacke ist und bittet S, ihm die Jacke zu bringen. Tatsächlich handelt es sich um die Jacke des B, was der A, aber S nicht weiß.

A nutzt seinen 10-jährigen Sohn S somit als ,,menschliches Werkzeug" und macht sich wegen Diebstahls in mittelbarer Täterschaft nach §§ 242 Abs. 1, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB strafbar. Der Sohn S bleibt straflos.

Gibt es noch irgendeine andere Art der Täterschaft die noch aufgeführt werden sollte?

Es gibt noch die Mittäterschaft aus § 25 Abs. 2 StGB, wenn mehrere Tatbeteiligte gemeinschaftlich eine Straftat begehen. Sie müssen aber nicht gleichzeitig am Tatort sein. Einer kann die Tat ausführen, der andere zu Hause bleiben, wenn es vom gemeinsamen Tatplan umfasst ist.

Werden diese Begriffe im Rahmen des Strafrechts noch irgendwie anders verwendet?

Nicht das ich wüsste.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard