Begegnung nach Streit und Gewalt mit Kind (unter Alkoholeinfluss)?
Hallo, gestern ist etwas schlimmes passiert.
Wir waren auf einer Feier bei uns im Ort.
mein Freund hat mit den anderen Leuten gesoffen und war gut dabei.
Aber ich weiß, dass er das am nächsten Tag bereit, da er es nicht mehr gut verträgt. Ich habe ihm die Flasche weggenommen, als er angefangen hat, über seine Grenze hinaus weiter trinken zu wollen - war auch ok.
Kurze Zeit später, hat unser Kind wieder angefangen zu schreien. Ich habe dazu aufgefordert nur schnell den Schnulli zu geben, da ich dringend zur Toilette musste.
Daraufhin hat er mir gesagt, was ich eigentlich für ein scheiss Mensch bin und ich sei eine ****, die nichts hinbekommt. Grund: Ich habe vergessen, ihn den Schnulli zu geben, weswegen er nochmal zurücklaufen musste.
Ich habe ihn dann im privaten aufgesucht und anständig gefragt, was los ist. Denn das war nicht die erste Beleidigung am Abend. Tja, das war der Auslöser dafür, dass er amgefangen hat mich nur noch zu beleidigen. Hat alles gegen mich verwendet, was ich ihm je anvertraut habe. Hat mich bis aufs übelste beleidigt. Ich bin dabei kaum zu Wort gekommen. Er hat nur geschrien, es war ihm vollkommen egal, dass das Kind einen Raum weiter stand, obwohl ich ihn mehrfach darauf hinwies.
Nun kam es wie es kommen sollte, als er immer lauter wurde, immer ekelhafter von seinen Beleidigungen, habe ich ein lautes „Stopp“ von mir gegeben und ihm sehr gut erklärt, ich würde es auf den Alkohol schieben und wir würden morgen darüber sprechen.
2 Sek später war ein Teil meines Gesichts dunkelrot gefärbt. Das war das aller erste Mal.
Ich habe die Sachen von mir und unserem Kind genommen und bin sofort gegangen. Er ist dann um 3 Uhr heim gekommen. Ich habe das Schlafzimmer die Nacht lang unter Verschluss gehalten. Mein Kind schlief dort mit mir.
Nächster Morgen:
er schläft auf der Couch. Wir sind im Kinderzimmer eingeschlossen und ich weiß nicht, was ich tun soll.
Problem: Küche und Ausgang sind beide mit dem Wohnzimmer verknüpft…
Ich hatte noch nie so einen naja eher einseitigen Streit, ich wusste nicht mal, dass er so sein kann.
Ich will auch einfach nicht, dass er in die Nähe des Kindes kommt.
Was würdet ihr machen?
Also jetzt sofort. Langfristig gesehen, ausziehen etc. ja. Aber wie würdet ihr gehen oder würdet ihr das Gespräch suchen? Anwesend sein und ihn nicht beachten, das Gespräch suchen, wenn das Kind schläft?
10 Antworten
Ausziehen zum Arzt, Verletzung dokumentieren, zur Polizei anzeigen und Hausverbot für ihn bewirken.
Geh zu einer Beratung und lass dir helfen, aber schütze dich und dein Kind ohne Entschuldigungen für ihn zu suchen. Ein solches Benehmen und Gewalt ist nicht tolerabel und er darf sich erst nach einer begonnenen Therapie wieder nähern. Gespräche nur unter Beratung. Wenn er keine aktive Einsicht zeigt, nachdem du ihn auf Abstand hältsts, war es das
Die Schlussfolgerung aus diesem Streit, diesen bösartigen Unterstellungen und Beleidigungen und dieser Körperverletzung wäre für mich nachvollziehbar, wenn du sofort mit deinem Kind ausziehen würdest. Wegen Gefahr in Verzug, wegen Kindeswohlgefährdung, wegen Angst und Panik, ....
Aber du weißt, dass dein Freund das alles am nächsten Tag bereut, aber du weißt nicht, ob er alles noch weiß, was er gemacht und gesagt hat. Deshalb ist es wichtig, dass du ihm das alles noch einmal aufzählst und klipp unf klar sagst, dass ein weiteres Zusammenleben für dich und das Kind unvorstellbar ist.
Auch wenn er verspricht, dass das niemals mehr vorkommt, kannst du dir deswegen nicht sicher sein und du brauchst für dein Kind und für dich diese Sicherheit. Wenn du nichts unternimmst, wird es immer schlimmer und schlimmer.
Ich rate dir, deine Sachen zu packen und in ein geschütztes Umfeld zu ziehen. Dein Freund muss merken, dass er zu weit gegangen ist, dass du das nicht mitmachst und nicht dulden kannst und er muss eine Therapie machen. Das ist deine Forderung!!!!
Wenn du und das Kind ihm wichtig sind, macht er eine Therapie, dann kannst du dich evtl. noch einmal mit ihm einlassen oder dir etwas anderes überlegen, dem Kind zuliebe. Aber das Kind braucht keinen alkoholabhängigen, unberechenbaren Vater, davor muss man es schützen und du brauchst das auch nicht.
Bei körperlichen Übergriffen braucht sie keine Zustimmung. Da braucht sie nur noch die Polizei.
Und sie braucht überhaupt nicht zu gehen. Er wird der Wohnung verwiesen.
Würde als erstes das Kind in Sicherheit bringen. Kann das zu den Großeltern oder so?
Dann ist die nächste Frage, ob du überhaupt alleine mit ihm sprechen kannst und willst. Per Telefon gibt Sicherheit, ist aber unpersönlicher. Egal wie, erst ausnüchtern lassen.
Bereite dich darauf vor, dass entweder aus irgendeinem Grund du eigentlich schuld bist oder es nur am Alkohol lag und er das ja eigentlich niemals tun würde.
Nimm dein Kind und sieh zu, dass du fürs erste woanders unterkommst.
Lass dich nicht einlullen, wenn er auf Knien ankommt und sich entschuldigt für den "Ausrutscher".
Alkohol ist absolut keine Ausrede für dieses unglaublich widerliche Verhalten. Nein, nichts macht das wieder gut. Bitte sei dir selbst genug wert um ihn zu verlassen. Da kriege ich beim Lesen schon das Kotzen (sorry!).
Das hast du nicht verdient und dein Kind hat es nicht verdient dieser Gefahr ausgesetzt sein zu müssen.
Wer weiß was er noch alles tun würde (selbst wenn "nur" unter Alkoholeinfluss - das war und ist viel zu viel!)
Ich kann nicht, ich bin finanziell vollkommen abhängig von ihm, da ich durch die frühe Geburt keine Ausbildung habe. Das Haus gehört ihm. Ich weiß nicht mal wo ich hin gehen könnte
Eltern? Andre verwandte? Freunde?
wenn alles nicht, dann gibts immer noch das Frauenhaus!
eine entsprechende kompetente Sozialberatung brauchst du sowieso.
ausreden. du bist in keiner weise von ihm abhängig. wenn du keine eltern, großeltern hast, geh in ein frauenhaus vorübergehend. die frage die sich stellt wie das sorgerecht geklärt ist. hat er gsr kann er die mitnahme des kindes verbieten oder das kind in seinen haushalt zurück klagen.
Natürlich Anzeige, Kontaktabbruch und Hausverbot wie bereits unten mehrfach geschrieben worden ist
wenn gsr vorliegt kann sie das kind nur mit seiner zustimmung mitnehmen.