Beerdigung Bruder muss mein Mann ebenfalls dafür aufkommen?

4 Antworten

Das musst du schon genau abklären.

Allerdings ist es im Erbrecht so, dass der Gatte eines Erben nichts bekommt. Also nur die Blutlinie berücksichtigt wird, wenn kein Testament vorhanden ist.

Auch wenn man eine Busse zu zahlen hat, die aus der Vermögenslage des Beklagten errechnet wird, dann wird das Einkommen und Vermögen des Ehepartners nicht mit einbezogen.

Von daher wird dein Mann da auch nicht mit zahlen müssen bei der Beerdigung deines Bruders.

Aber eben, meine Aussage hier, musst du mit Vorbehalten ansehen, denn ich bin Schweizerin und kenne mich mit den deutschen Gesetzen nicht aus.

Die Sache ist eigendlich recht simpel. ausgeschlagens Erbe oder nicht, die Bestattungspflicht besteht! die angefallenenen Bestattungskosten werden zu gleichen Teilen auf die Nachlassnehmer verteilt. Das bedeutet, du wirst, wenn noch vier weitere Geschwister da waren, 20% der angefallenen Kosten tragen müssen.

Als nächste Angehörige seid Ihr verpflichtet, die Bestattung Eures verstorbenen Bruders zu organisieren, auch wenn Ihr das Erbe ausschlagt.

Die Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten.

Giwalato